Hinweis:

Bei Gewerbeanmeldungen und Führungszeugnissen gibt es im Internet verschiedene private Dienstleister, die anbieten, den Antrag für Sie zu übermitteln. Die dort erhobenen Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die Dienstleistung des privaten Anbieters, also in der Regel auf die Weiterleitung Ihrer Angaben. Die eigentlichen Verwaltungsgebühren der Gemeinde Alfter oder der zuständigen Behörde sind darin nicht enthalten. Dies kann dazu führen, dass Sie zunächst beim privaten Anbieter zahlen und anschließend zusätzlich eine Rechnung (Gebührenbescheid) der Gemeinde Alfter erhalten. Dadurch entstehen Ihnen doppelte Kosten.

Wir empfehlen Ihnen, die Anträge direkt über die offiziellen Verwaltungsportale wie die Seite der Gemeinde Alfter, das Wirtschafts-Service-Portal sowie die Seite des Bundesamts für Justiz zu stellen. 
Diese Seiten führen Sie nicht zu kostenpflichtigen Drittanbietern weiter und gewährleisten eine transparente, sichere und korrekte Antragstellung.

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