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Bauantragsformulare zur Landesbauordnung NRW (BauO NRW) 2018
Kurzbeschreibung
Grundsätzlich ist für alle Baugenehmigungsverfahren ein formeller Bauantrag erforderlich. Je nach der Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinde Alfter.
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Beschreibung
Um Ihr Bauvorhaben prüfen zu können, benötigt die Bauaufsicht für Ihren Bauantrag vollständige Unterlagen (Bauvorlagen). Die Anforderungen sind in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) im Einzelnen aufgeführt. Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Unterlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfassern (Architektin oder Architekt, Bauingenieurin oder Bauingenieur) zusammengestellt werden.
Bitte legen Sie die Unterlagen der Bauaufsicht in dreifacher Ausfertigung vor. Mit der Genehmigung bekommen die Antragstellerinnen oder Antragsteller eine Ausfertigung zurück, je eine verbleibt bei der Hausakte der Gemeinde Alfter und der Bauaufsicht. Im Freistellungsverfahren genügt die Vorlage von zwei Ausfertigungen beim Bauamt der Gemeinde Alfter.
Die Erteilung der Baugenehmigung, die Bauüberwachung und die Bauabnahmen sind gebührenpflichtig.
Wie sich die Gebühren für die Baugenehmigung und aller weiteren Prüfungen und Abnahmen zusammensetzen, ist in der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen im Einzelnen festgesetzt. Sie richten sich je nach der Art des Bauvorhabens nach der Rohbausumme, nach der Fläche, nach der Herstellungssumme oder dem Verwaltungsaufwand. Mindestgebühren sind darüber hinaus in der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben festgelegt worden. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Bauantrages, gleichfalls die Zurückweisung der Unterlagen, wenn diese unvollständig sind.
Die Verwaltungsgebühren für einen Vorbescheid sind wesentlich niedriger; sie werden anteilig auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet.
Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben (PDF-Datei)
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Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Bauaufsichtsamt
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-396 - Fax:
02241 13-3162 - E-Mail:
bauamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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