Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Gemeinde Alfter verfolgt den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Die Gemeinde Alfter versteht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird das Internetangebot stetig geprüft und optimiert.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Bürgerserviceportal der Gemeinde Alfter (Kommunalportal.NRW): www.alfter.kommunalportal.nrw

Die Erklärung wurde am 15.11.2022 erstellt.

Das Kommunalportal.NRW wird durch den Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.

 

Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Mühlenstraße 51

53721 Siegburg

geschaeftsstelle@kdn.de

www.kdn.de

 

Technische Umsetzung

 

Die technische Umsetzung und Betreuung sowie das Hosting des Portals erfolgt durch die regioIT und die SIT. Die Bereitstellung und das Hosting der Online-Formulare erfolgt durch Form-Solutions und die SIT.

 

regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbh

Lombardenstr. 24

52070 Aachen

Tel.: +49 241 413 59-0

info@regioit.de

www.regioit.de

 

Südwestfalen IT (SIT) GmbH

Sonnenblumenallee 3

58675 Hemer

Tel.: +49 271 30 321-0

info@sit.nrw

www.sit.nrw

 

Form-Solutions GmbH

Bahnhofstraße 10

76137 Karlsruhe

Tel.: +49 721 754055-0

info@form-solutions.de

www.form-solutions.de

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Trotz der Bemühungen können bei den Benutzern nachfolgende Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

- Einschränkungen durch die Verwendung von Standardsoftware:

Das Bürgerserviceportal basiert auf der Standardsoftware Liferay Portalsystem, im folgenden "Portalsoftware" genannt. Nachfolgend aufgeführte Barrieren der Portalsoftware können nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand verringert werden.

- Nicht-Text-Inhalt:

Es kann vorkommen, dass einige grafische Bedienelemente keine Alternativtexte haben (z. B. kleine Grafiken neben Hyperlinks).

- Informationen und Beziehungen:

Dynamisch generierte Tabellen weisen nicht in jeder Spalte eine Überschrift auf.

- Sichtbarer Fokus:

Das Bedienelement welches den Fokus hat, kann ggf. nicht immer deutlich genug hervorgehoben werden, da die Fokussteuerung durch die Portalsoftware übernommen wird.

- Beschriftung im zugänglichen Namen:

Die sichtbaren Namen einiger Elemente können teilweise von Namen des Elements im Markup abweichen.

- HTML-Syntax:

Der HTML-Code wird dynamisch erzeugt, dabei kann es vorkommen, dass der HTML-Code nicht immer zu 100% Syntaxkonform ist.

- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

- Formulare Form-Solutions:

Aufgrund des umfangreichen Sortiments kann es vorkommen, dass sich der Barrierefreiheitsgrad je nach Formular unterscheidet. Dennoch sind alle Formulare auf einem Mindeststand der Barrierefreiheit.

Bewertungsmethoden

Eine unabhängige Prüfung des Kommunalportal.NRW durch ein spezialisiertes Drittunternehmen ist beauftragt, steht aber aufgrund der allgemeinen Ressourcen-Engpässe in diesem Bereich noch aus.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Alfter aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns eventuelle Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.