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Eheurkunde

Kurzbeschreibung

Ihre Eheurkunde erhalten Sie online beim Standesamt Alfter, wenn die Ehe in der Gemeinde Alfter geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Beschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Mögliche Urkundenarten sind:

  • DIN A4
  • Stammbuchformat
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Register
  • internationale Urkunden

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Bei der Online-Antragsstellung halten Sie bitte die Daten zu Ihrer Person, Ihrer Ehefrau/ Ihrem Ehemann sowie zur Eheschließung bereit.

Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • Eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie),
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
  • Das Schreiben sollte
    • Ihren Namen und Vornamen,
    • Ihre Meldeanschrift,
    • den Ort und das Datum der Schließung der Ehe,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer,
    • den Grund der Beantragung,
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 

beinhalten. Zudem müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.

Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht.

Die Schließung einer Ehe muss vor Ort vorgenommen werden und kann nicht online durchgeführt werden.

Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Kinder- oder Eltengeldrecht
  • Kriegsopferfürsorge

Bitte beachten Sie, dass das Eheregister nach 80 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis.

Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern landen auf der Internetseite der Gemeinde Alfter.

Für Eheschließungen auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter, die den Zeitraum vor dem 1. August 1969 betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn, da diese die Register der vorher existierenden Kommunen auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde Alfter übernommen hat.

Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also die Ehe beurkundet haben.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:

  • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf die oder den sich die Eheurkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern eines Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese zunächst in Deutschland nachbeurkunden lassen, bevor die Ausstellung einer Eheurkunde möglich ist.

Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen.

Online-Antragstellung:

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Die Eheurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter nach telefonischer Terminvereinbarung auf.
  • Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Die Eheurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.

 Schriftliche Antragsstellung:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde. Für jede weitere Urkunde dieser Art fallen jeweils 5 Euro an.

Bei der Online-Antragsstellung muss die Gebühr online nach dem Ausfüllen des Antrags bezahlt werden.

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