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Anforderung der steuerlichen Identifikationsnummer
Kurzbeschreibung
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die Ihnen diverse Serviceleistungen der Steuerverwaltung ermöglicht. Sie können die steuerliche Identifikationsnummer online bei der Gemeinde Alfter beantragen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden. Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
- Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
- Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Sollten Sie Ihre Steuer-ID verlegt, verloren oder vergessen haben, können Sie auch einen Antrag stellen. Sie erhalten Ihre Steueridentifkationsnummer auf postalischem Wege an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Eine Mitteilung der Steuer-ID per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel eine Woche. Die Bearbeitungsdauer kann sich bei Fällen mit Rückfragen mit dem Bundeszentralamt für Steuern verlängern und bis zu sechs Wochen betragen.
Weitere Informationen zur Steuer-ID erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Zudem stellt das Bundeszentralamt für Steuern Fragen und Antworten zu Steuer-ID auch auf seiner Internetseite bereit.
Falls Sie Ihre Steueridentifikationsnummer abweichend an eine andere Adresse (also nicht Ihre amtliche Meldeadresse) zugesandt bekommen wollen, so müssen Sie sich vor dem Einstieg in den Antrag mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises authentisieren. Ohne Anmeldung ist nur die Versendung an Ihre Meldeadresse möglich.
Technischer HInweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Abfrageberechtigt sind alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland. Für die Mitteilung der Steuer-ID durch das Bürgerbüro der Gemeinde Alfter müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde gemeldet haben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Bürgerdienste
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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- Telefon:
0228 6484-214 - E-Mail:
buergerbuero@alfter.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-212
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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Profil: Link
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-214
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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