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Einfache Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Sollten Sie sich in der Gemeinde Alfter an- oder abmelden wird Ihnen einmalig eine schriftliche Bestätigung kostenfrei ausgehändigt. Zusätzlich kann Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
1. Familienname
2. Frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Sie können den Antrag als Online-Antrag oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro stellen.
Für die Online-Beantragung müssen Sie keine Unterlagen vorlegen.
Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.
Sachgebiet Bürgerdienste
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag.
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen.
Die einfache Meldebescheinigung erscheint in einem neuen Fenster am Ende des Antragsprozesses. Schließen Sie dieses Fenster NICHT sofort, sonst ist der Vorgang unterbrochen und Sie müssen den Antrag erneut stellen. Nach dem Herunterladen Ihrer einfachen Meldebescheinigung können Sie das Fenster dann schließen.
Bitte beachten Sie: Die Meldebescheinigung dient nicht zur Meldung einer Wohnsitzänderung.
Eine Bescheinigung zum Beispiel für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei. Eine gebührenfreie Erstellung ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Sie können bei der Gemeinde Alfter eine einfache Meldebescheinigung beantragen, falls Ihr aktueller Wohnsitz in Alfter gemeldet ist.
Die einfache Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.
Für eine einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro erhoben. Bei der Online-Antragsstellung muss auch die Zahlung online erfolgen.
Klassische Kreditkarte
giropay
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Bürgerdienste
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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- Telefon:
0228 6484-214 - E-Mail:
buergerbuero@alfter.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-212
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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Profil: Link
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-214
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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