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Antrag auf Baumfällung

Kurzbeschreibung

Allgemeiner Antrag auf Baumfällung, der NICHT im Zusammenhang mit einem Bauantrag steht.

Ortsrecht der Gemeinde Alfter (Bereich V "Bauen und Umwelt" - Nr. 5.5): Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Bauhof der Gemeinde Alfter

Die Genehmigung ist auf zwei Jahre nach der Bekanntmachung zu befristen. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Wenn Sie eine Erklärung zum Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren abgeben möchten, wählen Sie bitte den unter "Verwandte Dienstleistungen" den richtigen Antrag und füllen diesen aus.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen