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Erklärung zum Baumschutz bei Baugenehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung

Sofern Sie die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragen, bei dessen Verwirklichung Bäume entfernt, zerstört, beschädigt oder verändert werden sollen, die nach den Vorschriften der Baumschutzsatzung der Gemeinde Alfter geschützt sind, müssen Sie Ihrem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen dieser Satzung beifügen.

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Ortsrecht der Gemeinde Alfter (Bereich V "Bauen und Umwelt" - Nr. 5.5): Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Die Erklärung zum Baumschutz entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinde Alfter ist mit den Bauantragsunterlagen einzureichen.

Dem Antrag ist beizufügen:

  • ein Lageplan (Skizze mit gekennzeichnetem Standort des/ der zur Entfernung bzw. Veränderung beantragten Baumes/ Bäume, der Angabe des Stammumfanges in 1m Höhe ab Erdboden und der Angabe der Art des Baumes),
  • aussagekräftige Fotos von dem/ den zur Entfernung bzw. Veränderung beantragten Baum/ Bäumen,
  • eine rechtsverbindliche Erklärung, ob eine Ausgleichszahlung geleistet oder ob eine entsprechende Ersatzpflanzung unter Angabe des hierzu zur Verfügung stehenden Grundstücks vorgenommen wird.

Die Gemeinde Alfter kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen fordern, z. B. die Beurteilung eines Baumsachverständigen. Die Entscheidung über einen Ausnahmeantrag ist schriftlich zu erteilen; sie kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere einem Widerrufsvorbehalt verbunden werden.

Bauhof der Gemeinde Alfter

Die Genehmigung ist auf zwei Jahre nach der Bekanntmachung zu befristen. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen