Antrag auf Baumfällung
Kurzbeschreibung
Allgemeiner Antrag auf Baumfällung, der NICHT im Zusammenhang mit einem Bauantrag steht.
Onlinedienstleistungen
Ortsrecht der Gemeinde Alfter (Bereich V "Bauen und Umwelt" - Nr. 5.5): Satzung zum Schutz des Baumbestandes
Bauhof der Gemeinde Alfter
Die Genehmigung ist auf zwei Jahre nach der Bekanntmachung zu befristen. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Wenn Sie eine Erklärung zum Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren abgeben möchten, wählen Sie bitte den unter "Verwandte Dienstleistungen" den richtigen Antrag und füllen diesen aus.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauhof der Gemeinde Alfter
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- Straße: Mittelacker Hausnummer: 7
- PLZ: 53347 Ort: Alfter
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- E-Mail:
bauhof@alfter.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Fachgebietsleiter
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Telefon: 0228 6484-600
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E-Mail: peter.monreal@alfter.de