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Rhein-Sieg-Kreis: Fahrzeugzulassung über das Online-Portal "i-Kfz"
Kurzbeschreibung
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug über "i-Kfz" online beantragen bzw. durchführen:
- Antrag auf die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges,
- Antrag auf die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges,
- Antrag auf die internetbasierte Umschreibung mit/ ohne Halterwechsel bzw. mit/ ohne Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges
- Antrag auf die internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges
Beschreibung
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
- Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Um die angebotenen Leistungen nutzen zu können, ist die Anmeldung mittels der BundID erforderlich. Damit ein Online-Antrag gestellt werden kann, dürfen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Zahlungsvorgänge in Kfz-Zulassungsstellen bestehen.
giropay
Klassische Kreditkarte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
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- Kalkofenstraße 2
- 53340 Meckenheim
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- Telefon:
02225 9409 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
-
- Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
-
- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
-
- Telefon:
02241 133-939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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