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Rhein-Sieg-Kreis: Fahrzeugzulassung über das Online-Portal "i-Kfz"

Kurzbeschreibung

Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug über "i-Kfz" online beantragen bzw. durchführen:

  • Antrag auf die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges,
  • Antrag auf die internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges,
  • Antrag auf die internetbasierte Umschreibung mit/ ohne Halterwechsel bzw. mit/ ohne Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges
  • Antrag auf die internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges

Beschreibung

Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.

Um die angebotenen Leistungen nutzen zu können, ist die Anmeldung mittels der BundID erforderlich. Damit ein Online-Antrag gestellt werden kann, dürfen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Zahlungsvorgänge in Kfz-Zulassungsstellen bestehen.

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