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Rhein-Sieg-Kreis: Führerschein-Umtausch

Kurzbeschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Alfter die Möglichkeit einen Online-Antrag für den Umtausch des alten Führerscheins zu beantragen.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt.

Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine.

In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.

Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an. Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Die neuen EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Rhein-Sieg-Kreis - Straßenverkehrsamt

Sollte der Führerschein nicht im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden sein, so haben Sie die Möglichkeit - zur Verkürzung der Bearbeitungszeit - die ausstellende Führerscheinstelle zu ersuchen, eine Karteikartenabschrift direkt auf dem Behördenweg zur Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises zu senden.

Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die frühere Fahrerlaubnis-Klasse 2 bis zum 50.Lebensjahr befristet wurde, so dass die neuen Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE nur noch bis zu diesem Zeitpunkt gültig waren. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Fahrerlaubnis dann für jeweils 5 Jahre verlängert werden.  

Sollte also aktuell ein Führerschein umgetauscht werden, aus dem sich die alte Klasse 2 ergibt, bedeutet das bei den Antragsstellerinnen und Antragsstellern, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, dass diese Klasse nun abgelaufen ist. 

Die Fahrerlaubnis-Klassen C + CE können jedoch erneut erteilt werden. Allerdings kann die Fahrerlaubnis-Behörde eine theoretische und praktische Prüfung anordnen, wenn sie Bedenken an der Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers hat. Dies ist in der Regel zum Beispiel dann der Fall, wenn die alte Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist.

Soll Ihre Fahrerlaubnis nicht nur umgetauscht, sondern gleichzeitig auch um fünf Jahre verlängert werden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein

Den Umtauschantrag müssen Sie persönlich beim Bürgerbüro abgeben. Ausnahme: Wenn Sie Inhaberin/ Inhaber einer alten Klasse 2 sind und Ihr 50. Lebensjahr vollendet haben oder Inhaberin/ Inhaber einer alten Klasse 3 sind und die Erteilung der Klasse CE beschränkt auf 79 beantragen, müssen Sie den Umtauschantrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.

Genauere Beschreibungen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen des Rhein-Sieg-Kreises vor dem Start in den Online-Antrag (siehe Internetadressen).

Sobald Ihr neuer Führerschein vorliegt, werden Sie vom Rhein-Sieg-Kreis benachrichtigt, damit Sie den Austausch der Führerscheine vor Ort vornehmen können. Der Austausch kann zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts ohne vorherige Terminvereinbarung stattfinden. Weitere Einzelheiten zum Austausch werden Ihnen im Benachrichtungsschreiben mitgeteilt

25,30 Euro Gebühr

Die Gebühr müssen SIe bei der Nutzung des Online-Antrags direkt im Anschluss an die Antragsstellung online bezahlen.

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Zuständige Einrichtungen