Fischereischein Ausstellung
Kurzbeschreibung
Der Antrag des Fischereischeins kann nun online oder auch vor Ort im Rathaus erfolgen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss grundsätzlich zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben einem Fischereischein auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein bereits erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig sowohl bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) als auch online über die BundID mittels eID-Login und unter Nutzung des entsprechenden Online-Dienstes beantragen.
Die Beantragung über den Onlinedienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.
Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.
Bei Onlinebeantragung:
- Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
- Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026
Bei Beantragung bei der Gemeinde Alfter:
- Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
- Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos auf der Internetseite des LAVE
Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.
Den digitalen Fischereischein erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss des Online-Dienstes direkt in das Postfach Ihres Nutzerkontos zugestellt. Der Vorgang kann bis zu 15 Minuten in Anspruch nehmen.
Den Fischereischein als Scheckkarte erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen per Post zugestellt.
Informationen zur Digitalisierung im Fischereischeinwesen stellt die Leitstelle für Fischereischeinwesen im Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW) auf seiner Internetseite bereit.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung eines Fischereischeins für das Land Nordrhein-Westfalen benötigen, können Sie sich an die Leitstelle für Fischereischeinwesen im Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) wenden. Telefonisch unter der +49 2361305-6606 oder per E-Mail an: service@digifisch-nrw.de.
Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).
- Mindestalter 12 Jahre
- ständiger Wohnsitz in der Gemeinde Alfter
- Falls Sie nicht über einen ständigen Wohnsitz in Alfter verfügen sollten, ist die Gemeinde Alfter dann zuständig, wenn die Fischerei auf Gemeindegebiet ausgeübt werden soll
- eine in NRW anerkannte und bestandene Fischerprüfung
- Für die Online-Beantragung ist zusätzlich ein Nutzeraccount bei der BundID erforderlich
- Vorliegen des Zugangscodes (bei einer Online-Erstausstellung des Fischereischeins)
Ausnahmen gibt es unter anderem für im Bereich der Fischerei ausgebildete Personen (siehe vollständige Aufzählung in § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz).
- Auswahl des Online-Dienstes
- Anmeldung mittels der BundID und der AusweisApp
- Bei der Auswahl des Bundeslandes "Nordrhein-Westfalen" auswählen
- Bestätigen der Hinweise und Informationen zum Datenschutz
- Auswahl, ob sie eine Erstausstellung oder eine Ersatzausstellung des Fischereischeins für sich üoder für eine dritte Person beantragen möchten
- Erklärung, dass der Antragssteller nicht wegen Fischwilderei, Fälschung von Fischereischeinen oder Verstößen gegen fischereirechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei verurteilt wurde
- Ausfüllen der erforderlichen Angaben für den jeweils ausgewählten Antrag
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Hierbei ist das Verwaltungsgericht Köln (Appellhofplatz in 50667 Köln) für die Bewohnerinnen und Bewohner des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Telefon: 02361/305-6606
E-Mail: service@digifisch-nrw.de
- Online-Antrag (Landesdienst)
- Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro
- Gesamtgebühr: 18 Euro
- Antrag bei der örtlich zuständigen Gemeinde:
- Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro
- Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro
- Gesamtgebühr: 30 Euro
Kreditkarte
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 7
- PLZ: 53347 Ort: Alfter
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- Telefon:
0228 6484-333
- Telefon:
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