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Rhein-Sieg-Kreis: Einsichtnahme in Bauakten

Kurzbeschreibung

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinde Alfter.

Beschreibung

Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten bestehender Gebäude können von Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern oder anderen Berechtigten beantragt werden.

Kopien aus abgeschlossenen Bauakten können über den Antrag auf Akteneinsicht für abgeschlossene Verwaltungsverfahren des Bauaufsichtsamtes angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.

Bei laufenden Verfahren können Beteiligte Akteneinsicht direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter beantragen.

Sind Sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objektes, für das Sie eine Bauakteneinsicht beantragen wollen, müssen Sie im Laufe des Prozesses eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers hochladen.

Eine Akteneinsicht in laufende Verwaltungsverfahren ist online nicht möglich.

Natürliche Personen können sich mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden. Nach dem Einreichen finden Sie Ihren Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach.

Juristische Personen können diese Online-Dienstleistung nur ohne Anmeldung durchführen.

Die Bereitstellung der Archivakte ist kostenpflichtig.

Die Gebührenermittlung erfolgt in Anlehnung an die Tarifstellen 1.1 und 1.6 der Allgemeinen Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 21.10.2005, zuletzt geändert durch Satzung am 13.12.2023.

 

Scannen und elektronischer Versand von Dokumenten bzw. Unterlagen, bei denen es sich nicht um Akten nach Tarifstelle 1.3 handelt                                                                                                          3,70 €
zzgl. je weitere gescannte Datei                                                                  1,00 €

Scannen und Sichern von Vorlagen auf Datenträger                              4,20 €
zzgl. je weiterer Datenträger                                                                       1,00 €

 

Fotokopien und -ausdrucke in schwarz-weiß bis zum Format DIN A4

für die erste Seite jeweils                                                                        0,90 €
ab der 2. Seite jeweils                                                                              0,30 €

Fotokopien und -ausdrucke in schwarz-weiß bei größerem Format als DIN A4

für die erste Seite jeweils                                                                        1,00 €
ab der 2. Seite jeweils                                                                              0,50 €

Farbkopien und -ausdrucke im Format DIN A4

für die erste Seite jeweils                                                                        1,00 €
ab der 2. Seite jeweils                                                                              0,30 €

Farbkopien und –ausdrucke im Format DIN A3

für die erste Seite jeweils                                                                        1,10 €
ab der 2. Seite jeweils                                                                              0,50 €

Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.

je angefangene 15 Minuten                                                                    13,00 €

Erteilung von Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch

je angefangene 15 Minuten                                                                    19,00 €

Zuständige Einrichtungen