Rhein-Sieg-Kreis: Einsichtnahme in Bauakten
Kurzbeschreibung
Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinde Alfter.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten bestehender Gebäude können von Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümern oder anderen Berechtigten beantragt werden.
Kopien aus abgeschlossenen Bauakten können über den Antrag auf Akteneinsicht für abgeschlossene Verwaltungsverfahren des Bauaufsichtsamtes angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.
Bei laufenden Verfahren können Beteiligte Akteneinsicht direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter beantragen.
Sind Sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objektes, für das Sie eine Bauakteneinsicht beantragen wollen, müssen Sie im Laufe des Prozesses eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers hochladen.
Eine Akteneinsicht in laufende Verwaltungsverfahren ist online nicht möglich.
Natürliche Personen können sich mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden. Nach dem Einreichen finden Sie Ihren Vorgang mit allen Dokumenten in Ihrem digitalen Postfach.
Juristische Personen können diese Online-Dienstleistung nur ohne Anmeldung durchführen.
Die Bereitstellung der Archivakte ist kostenpflichtig.
Die Gebührenermittlung erfolgt in Anlehnung an die Tarifstellen 1.1 und 1.6 der Allgemeinen Gebührensatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 21.10.2005, zuletzt geändert durch Satzung am 13.12.2023.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Bauaufsichtsamt
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-396 - Fax:
02241 13-3162 - E-Mail:
bauamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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