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Geburtsurkunde
Kurzbeschreibung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie diesen online beim Standesamt der Gemeinde Alfter beantragen, wenn Sie in Alfter geboren wurden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Mögliche Urkundenarten sind:
- DIN A4
- Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Register
- internationale Urkunden
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Bei der Online-Antragsstellung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen können.
Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Person Ihres Vertrauens:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Für andere Personen:
- den Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen
- Das Schreiben sollte
- Ihren Namen und Vornamen,
- Ihr Geburtsdatum und -ort,
- den Namen und Vornamen der Eltern,
- sowie das Standesamt und die Beurkundungsnummer (falls bekannt)
beinhalten. Zusätzlich müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.
Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.
Zusätzliche Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht.
Die Anzeige einer Geburt muss vor Ort durch beide Elternteile vorgenommen werden und kann nicht online durchgeführt werden.
Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Schwerbehindertenrecht
- Kinder- oder Eltengeldrecht
- Kriegsopferfürsorge
Bitte beachten Sie, dass das Geburtsregister nach 110 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis.
Für Geburten, die den Zeitraum vor dem 1. August 1969 betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn, da diese die Register der vorher existierenden Kommunen auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde Alfter übernommen hat.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also bereits die Geburt beurkundet haben.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- Sie sind Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) der Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- Sie sind Vorfahren und Abkömmling der betroffenen Person
- Sie sind Bruder oder Schwester der betroffenen Person und haben ein berechtigtes Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen.
Online-Antragstellung:
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Die Geburtsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter auf.
- Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
- Die Geburtsurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.
Beantragung per Post oder Fax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Geburtsurkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Bonn.
Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde. Für jede weitere Urkunde dieser Art fallen jeweils 5 Euro an.
Bei der Online-Antragsstellung muss die Gebühr online nach dem Ausfüllen des Antrags bezahlt werden.
Klassische Kreditkarte
giropay
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 0228 6484-117
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E-Mail: britta.johann@alfter.de
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