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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr
Kurzbeschreibung
Falls Ihnen im Straßenverkehr auffällt, dass ein Mitbürger falsch parkt und somit unter Umständen andere Verkehrsteilnehmer, Geh- oder Radwege blockiert, so können Sie dies online bei der Gemeinde Alfter als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Um die Anzeige zu stellen, müssen Sie zunächst Angaben zu Ihrer Person machen. Dann müssen Sie den Zeitpunkt und die Art des Verstoßes schildern und Angaben zum Fahrzeug sowie zu potenziellen Zeugen hinzufügen. Es folgt eine Bestätigung, dass Ihnen als anzeigender Person bekannt ist, dass Sie diese Angaben ggf. vor Gericht bestätigen müssen. Zudem können Sie noch Anlagen zum Beweis der Ordnungswidrigkeit hochladen.
Abschließend können Sie das Formular mit der Vorschau-Funktion überprüfen oder direkt bei der Gemeinde einreichen.
Bitte halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, dann können Sie den Antrag zügiger ausfüllen.
Fachgebiet Sicherheit und Ordnung
Es ist hilfreich, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit durch das Hochladen von Fotos beweisen. Sonst ist die Ordnungswidrigkeit für das Fachgebiet schwer nachzuvollziehen.
Es handelt sich bei der "Anzeige einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr" um einen Form-Solutions-Antrag, den die Gemeinde Alfter nutzt. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf diese Seite zurückgeleitet, sondern landen auf der Startseite des Kommunalportals. Leider ist aus technischen Gründen keine andere Lösung möglich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachgebiet Sicherheit und Ordnung
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 0228 6484-288
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E-Mail: thomas.traub@alfter.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 0228 6484-115
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E-Mail: frank.overkamp@alfter.de
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Profil: Link
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E-Mail: stvo@alfter.de
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