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Rhein-Sieg-Kreis: Reitkennzeichen, Jahresaufkleber und Verlustanzeige

Kurzbeschreibung

Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.

!! DAS BEANTRAGEN VON REITKENNZEICHEN UND JAHRESAUFKLEBERN ONLINE IST DERZEIT NICHT MÖGLICH !!

Beschreibung

Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten.

Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen:

  1. Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellen Jahresaufklebern
  2. Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber
  3. Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern - bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen
  4. Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen)
  5. Verlustmeldung: eines Reitkennzeichens und/oder Jahresaufklebers -> Nach Meldung des Verlusts muss ein Ersatzkennzeichen (siehe Nr. 2) beantragt werden!

Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.

Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises

Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - senden wir Ihnen zum Jahresanfang automatisch zu. Sollte Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1. November des Vorjahres erfolgen. Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheides vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.

Merkblatt für Reiter

Reitwegekarte

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Reiten finden Sie auf der Seite "Reiten im Rhein-Sieg-Kreis".

Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern ​gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach erhältlich.

Reitabgabe: Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt. Sie beträgt z. Zt. (2023) je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.

Reitabgabe 2023:

Die Jahresaufkleber - gültig für ein Kalenderjahr – werden für Privatpersonen gegen eine Gebühr von 31,06 Euro, neue Kennzeichen für 10,00 Euro (Neuanträge komplett = 41,06 Euro) abgegeben.

Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 81,06 Euro für den Jahresaufkleber und 10,00 Euro für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 91,06 Euro für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber).