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Gewerbeanmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Ihr Antrag wird dann an das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter weitergeleitet.

Beschreibung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei:

  • Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
  • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
  • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
  • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
  • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
  • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich der Gemeinde Alfter (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der Gemeinde Alfter als Neuerrichtung).

Anzeigepflichtig sind:

  1. Einzelgewerbe: Die oder der Einzelgewerbetreibende,
  2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): Die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  3. Kommanditgesellschaft (z.B. KG): Alle persönlich haftenden Gesellschafter, alle Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
  4. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): Die gesetzliche Vertretung.

Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sollten Sie mit den Startercentern, dem Gewerbeamt der Gemeinde Alfter oder den Finanzbehörden abklären.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:

  1. Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei),
  2. freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
  3. Erziehung von Kindern gegen Entgelt.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, dem Gewerbeamt der Gemeinde Alfter die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Dieses einfache Formular reicht für mehr als 80 Prozent aller Gewerbeanmeldungen aus. In diesen Fällen werden keine weiteren Zulassungen bzw. Erlaubnisse benötigt.

Für die Ausübung einiger gewerblicher Tätigkeiten sind spezielle Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich (z.B. Gaststätten, Hotels, Reisegewerbe oder Finanzdienstleistungen). Weitere Auskunft hierzu erhalten Sie über den Behördenwegweiser, das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter oder die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW.

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  2. ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
  3. ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  4. ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
  5. bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
  6. ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
  7. ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/ Gründungsvertrages).

Zusätzliche Unterlagen können in Einzelfällen erforderlich sein. Für Fragen steht das Gewerbamt der Gemeinde Alfter zur Verfügung.

Sachgebiet Bürgerdienste (Gewerbeamt) im WSP

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

Falls Sie die Funktion der Online-Identifizierung mittels des Servicekonto.NRW oder der BundID im Wirtschafts-Service-Portal nicht nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie Fotos von beiden Seiten Ihres Ausweises hochladen. Wenn nicht beide Seiten des Ausweises hochgeladen wurden, ist Ihre Anmeldung trotz ausgegebener Bescheinigung ungültig und Sie müssen Ihre Identität im Nachgang nachweisen, was für Sie und die Mitarbeiter der Gemeinde einen unnötigen Mehraufwand bedeutet. Wir danken im Voraus für Ihre Kooperation!

Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 4 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit Ihrem Servicekonto.NRW (Eine Kopie des Personalausweises muss dann im Verlauf des Online-Antrags hochgeladen werden)
  2. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2.
  3. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  4. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Die Anmeldung des Gewerbes können Sie alternativ zur Online-Anmeldung über das WSP.NRW auch persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde Alfter anmelden. Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführender Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

Die Gewerbean- und Gewerbeummeldung kostet für natürliche Personen 26,00 €.

Die Gewerbean- und Gewerbeummeldung kostet für juristische Personen 33,00 €. Jeder weitere Vertreter bei juristischen Personen kostet 13,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen