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Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld-Antrag ab Geburt
Kurzbeschreibung
Bisher war es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit nur möglich, einen Kindergeldantrag für Ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Nun ermöglicht es die Familienkasse, mittels Online-Identifizierung über die BundID mit Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. Die Nutzung der BundID ist jedoch optional – der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne Online-Identifizierung online ausgefüllt und anschließend in Papierform unterschrieben und eingereicht werden.
Bundesagentur für Arbeit
Informationen zur BundID stellt das Bundesministerium des Innern bereit.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
Sie müssen zunächst Angaben zur Ihnen als antragsstellende Person machen, sowie Angaben zum Auslandsbezug (z. B. arbeiten Sie im Ausland oder beziehen Sie Renten oder kindbezogene Leistungen aus dem Ausland) und zum Kind.
Dann können Sie entscheiden, ob Sie den Antrag nach Einwahl in die BundID komplett digital abwickeln möchten oder ohne Online-Identifikation fortfahren wollen.
Je nach Auswahl füllen Sie den Antrag aus und senden ihn entweder online ab (BundID) oder drucken den Antrag aus, unterschreiben ihn und versenden den Antrag an die zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit.