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Einfache Melderegisterauskunft (nach § 44 BMG)

Kurzbeschreibung

Sie können die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG als Online-Antrag bei der Gemeinde Alfter stellen.

Beschreibung

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Derzeitige Anschriften
5. Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Ob Ihnen eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Alfter. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Gemeinde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erwachsen kann.

Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie dies im Online-Dienst angeben. Sie müssen auch angeben, für welchen gewerblichen Zweck die Daten genutzt werden. Auch die Verwendung der Melderegisterauskunft für Werbung oder Adresshandel muss angegeben werden. Im Fall der Verwendung für Werbung oder Adresshandel muss eine Einwilligungserklärung der betroffenen Person im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden.

Sachgebiet Bürgerdienste

Antworten des Bundesministerium des Innern auf häufig gestellte Fragen zum Meldewesen.

Hinweis zu Negativ-Auskünften:

Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn

  • die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
  • die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
  • Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- und Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.

Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:

Familienname und Vorname(n)
sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: Letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)

Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:

Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:

    • Alfter, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
    • Der Ort aus dem der Zuzug nach Alfter erfolgte.

Die Gemeinde Alfter kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.

Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.

Für jede Anfrage wird eine Gebühr von 11,00 Euro erhoben, die Sie bei der Online-Antragsstellung direkt im Anschluss online bezahlen müssen.

Klassische Kreditkarte

giropay

Paypal

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen