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Sondernutzung von Straßen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Gemeinde Alfter beantragt werden.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einne Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Die Gemeinde Alfter kann die Erlaubnis zeitlich begrenzen oder widerruflich erteilen. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet:
- Der Verkauf von Waren aller Art (auch der Verkauf aus mobilen Verkaufsständen, z. B. Eiswägen)
- Das Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Das Anbringen von Plakaten aller Art (auch für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen)
- Das Anbringen von Markisen oder Geschäftsschildern, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Das Anbringen von Werbung bzw. Werbeanlagen
- Der Betrieb von Außengastronomie
- Die Ausübung von Straßenkunst
- Das Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen oder Baukränen
- Das Verteilen von Flyern
- Promotion-Aktionen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Die folgenden Fälle beinhalten bereits eine Sondernutzungserlaubnis:
- Für Veranstaltungen benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, da diese automatisch eine Straßensondernutzungserlaubnis beinhaltet
- Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Die Baugenehmigung beinhaltet automatisch die Straßensondernutzungserlaubnis.
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z. B. für Werbeanlagen). Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
§ 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
§ 20 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) - Tarifstelle 03
Es müssen, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden, z. B.
- Ein Ausweisdokument,
- ein Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
- ggf. kann das Ordnungsamt der Gemeinde Alfter weitere Unterlagen anfordern
Ordnungsamt der Gemeinde Alfter
Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Genehmigung oder über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Stellen Sie Ihren Antrag zur Sicherheit vier Wochen vor der geplanten Nutzung.
Zwei bis vier Wochen
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der Gemeinde Alfter vorliegt. Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 3 Anmeldeoptionen:
- Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
- Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
- Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Gemeinde Alfter beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht:
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die Gemeinde Alfter begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde Alfter. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachgebiet Sicherheit und Ordnung
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 0228 6484-215
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E-Mail: patrick.palm@alfter.de
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