Rhein-Sieg-Kreis: Online-Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Kurzbeschreibung
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen zu können. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Rhein-Sieg-Kreis - Straßenverkehrsamt
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt erfolgt.
Wenn Sie noch im Besitz eines altern Führerscheins sind, müssen Sie zwecks Umtausch Ihres Führerscheins persönlich vorsprechen.
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Antrags:
- Wohnort im Rhein-Sieg-Kreis
- BundID-Konto (Basisregistrierung)
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer vorläufigen Fahrberechtigung
- Foto/ Scan des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, png)
- Foto/ Scan des Personalausweis (Vorder- und Rückseite - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, png)
Die anfallende Gebühr in Höhe von 16,90 Euro ist direkt online zu bezahlen.
Kreditkarte
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
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- Kalkofenstraße 2
- 53340 Meckenheim
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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