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Rhein-Sieg-Kreis: Denkmalschutz - Antrag für eine denkmalrechtliche Grabungserlaubnis

Kurzbeschreibung

Unser kulturelles Erbe ist im Boden oder in Gewässern bewahrt und oft verborgen. Wer archäologische Untersuchungen durchführen möchte, weil im Bereich von bekannten Bodendenkmälern Baumaßnahmen durchgeführt oder Rohstoffe abgebaut werden sollen, bedarf einer Grabungserlaubnis.

Beschreibung

Bodendenkmäler sind als wichtiges kulturelles Erbe auch ohne Eintragung in die Denkmalliste durch das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen geschützt. Bei Baumaßnahmen oder beim Abbau von Rohstoffen kann es notwendig sein, diese Bodendenkmäler freizulegen, zu verändern oder zu bergen. Solche Maßnahmen werden ausschließlich durch Fachleute durchgeführt, also durch archäologische Fachfirmen oder archäologische Mitarbeitende. Sie benötigen für solche archäologischen Maßnahmen eine Grabungserlaubnis. 

Wer ohne eine Erlaubnis und entsprechendes Wissen Maßnahmen an ihnen durchführt, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal. Wenden Sie sich frühzeitig an die für Sie zuständige Obere Denkmalbehörde (für Alfter: Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Schule, Bildung, Kultur und Sport) oder das zuständige Fachamt für Bodendenkmalpflege (für Alfter: LVR-Amt für Bodendenkmalpflege), dort erhalten Sie Informationen zu möglichen Bodendenkmälern. Dort werden Sie auch beraten was Sie im Fall eines vorhandenen Bodendenkmals zu tun haben.

Für die Antragstellung ist ein archäologisches Grabungskonzept vorzulegen. Dieses wird durch die beauftragten archäologischen Fachleute erstellt. Bei der Suche nach einer entsprechenden Firma unterstützt Sie das für Sie zuständige Fachamt für Bodendenkmalpflege. Darüber hinaus benötigen Sie eine Karte der betroffenen Grundstücke. Eine solche können Sie online im Bauportal.NRW erstellen. Die Vorgaben für das Grabungskonzept (Grabungsrichtlinien), die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) erarbeitet hat, finden Sie auf der Internetseite des LVR.

Amt für Schule, Bildung, Kultur und Sport des Rhein-Sieg-Kreises

Wenn Sie im Bauportal.NRW bereits einen Antrag gestartet und diesen zwischengespeichert haben, dann können Sie sich dort anmelden um Ihren bereits begonnenen Antrag fortzusetzen. Hierzu benötigen Sie erneut Ihre Anmeldedaten.

Für die digitale Antragstellung über das Bauportal.NRW müssen Sie über ein BundID- oder ein ELSTER-Konto verfügen.