Rhein-Sieg-Kreis: Denkmalschutz - Antrag auf Erlaubnis zur Sondengängerei
Kurzbeschreibung
Unsere Geschichte? Liegt unter unseren Füßen. Ob steinzeitliche Siedlung, bronzezeitlicher Grabhügel, römisches Militärlager oder mittelalterliche Burgruine. Unser kulturelles Erbe ist im Boden oder in Gewässern verborgen. Wer mit Metallsonden oder Magnetangeln nach Bodendenkmälern sucht, ist darum verpflichtet, sie schonend zu behandeln.
Beschreibung
Da Bodendenkmäler sind objektive Zeugnisse vergangenen Lebens sind, liefern sie uns wichtige Erkenntnisse für unser Heute. Wer ohne eine Erlaubnis nach Ihnen sucht, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal.
Metallsonden dienen dem Auffinden von metallischen Gegenständen im Boden, während Magnetangeln in Gewässern Verwendung finden. Die Erlaubnis um Sondengehen kann nur auf landwirtschaftlich gepflügten Flächen - mit Zustimmung zum Betreten durch den jeweiligen Eigentümer oder Pächter - erteilt werden. Eine Erlaubnis kann hingegen nicht für Wald- oder Dauergrünlandflächen erteilt werden.
Bei Funden, die möglicherweise ein Bodendenkmal sein könnten, besteht eine unverzügliche Meldepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Fachamt für Bodendenkmalpflege. Funde dürfen nicht aus ungestörten Bodenschichten entnommen werden, da Sie ansonsten illegal in ein Bodendenkmal eingreifen.
Es ist erforderlich, dass Sie zum Beratungsgespräch eine Karte mit Ihren vorgesehenen Suchgebieten mitbringen. Die Karte können Sie im Bauportal.NRW erstellen.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis besteht nicht.
Für das Beratungsgespräch sowie für die Antragstellung benötigen Sie eine Karte, in der das von Ihnen gewünsche Suchgebiet parzellenscharf und farbig markiert ist. Ohne Kartenmaterial ist eine Antragstellung nicht möglich.
Amt für Schule, Bildung, Kultur und Sport des Rhein-Sieg-Kreises
Wer ohne eine entsprechende Erlaubnis technische Geräte verwendet, mit denen historische oder wertvolle Objekte aufgespürt werden können (etwa Metallsonden oder Magnetangeln) handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße durch den Rhein-Sieg-Kreis geahndet werden.
- Die Erlaubnis zur Sondengängerei kann nur natürlichen Personen erteilt werden. Grabungsfirmen beantragen bitte eine Grabungserlaubnis nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).
 - Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch beim zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege erforderlich, denn: Die Erlaubnis kann behördlich nur gegenüber Personen erteilt werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
 - Personen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verstoßen haben, kann keine Erlaubnis erteilt werden.
 - Eingezäunte Flächen dürfen ohne Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin nicht betreten werden. Auch bei sonstigen, zugänglichen Flächen müssen Sie immer den Eigentümer um Erlaubnis bitten. Sie dürfen öffentlich zugängliche Flächen nur zur Erholung betreten. Dies umfasst etwa Wandern und ähnliche Aktivitäten. Die Suche mit technischen Geräten nach historischen oder wertvollen Objekten ist davon ausdrücklich nicht umfasst.
 
Für die digitale Antragsstellung über das Bauportal.NRW müssen Sie über ein BundID- oder ein ELSTER-Konto verfügen.
Für die Bearbeitung des (digitalen) Antrags wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 EUR fällig, die im Rahmen der Antragstellung zu entrichten ist.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
 - 53721 Siegburg
 
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