Rhein-Sieg-Kreis: Online-Antrag auf Führerschein-Ersterteilung
Kurzbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen von Kraftfahrzeugen als Führerschein mitgeführt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wer einen Führerschein bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen können bei der Fahrlehrerin oder beim Fahrlehrer abgegeben werden, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet.
Wenn es sich um die erstmalige Fahrerlaubnis handelt (Ausnahme begleiteter Führerschein 17), kann der Antrag auch selbstständig online eingereicht werden.
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Fahrerlaubnisantrag, ausgefüllt unter unterschrieben mit Stempel der Fahrschule
- biometrisches Lichtbild
Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, AM, L und T:
- Sofortmaßnahmen am Unfallort (bis 20.10.2017) oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (zum Beispiel durch Optiker)
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, dieses darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein (Klassen D1, D1E, D und DE)
- Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung genutzt wird
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt zu beantragen) für die Klassen D1, D1E, D und DE
Rhein-Sieg-Kreis - Straßenverkehrsamt
- Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
- Der Hauptwohnsitz der Antragsstellerin/ des Antragsstellers muss im Rhein-Sieg-Kreis liegen.
- Den Antrag sollten Sie bereits vor Absolvierung des Unterrichts in der Fahrschule stellen.
Voraussetzungen für die Online-Antragsstellung:
- Wohnort im Rhein-Sieg-Kreis
- BundID-Konto (basisregistrierung)
- Foto/ Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, png)
- Digitales biometrisches LIchtbild (Mindestgröße: 361 Pixel Breite, 466 Pixel Höhe - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg)
- Foto/ Scan der Unterschrift (Mindestgröße: 628 Pixel Breite, 152 Pixel Höhe - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg)
- Nachweis zum bestandenen Sehtest (zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, pdf)
- Nachweis über Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (§ 19 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) min mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, pdf)
Kreditkarte
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
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- Kalkofenstraße 2
- 53340 Meckenheim
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
-
- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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