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Wohnberechtigungsschein

Kurzbeschreibung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe eine Mieterin oder ein Mieter nachweisen kann, dass sie oder er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Beschreibung

Zur Antragstellung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit man einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Mit der Erteilung des WBS wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur den Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.

Für die Dauer ihres Mietverhältnisses bleiben die Mieterinnen und Mieter nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet auch die Bereitstellung einer angemessenen Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (wie die Bedürfnisse behinderter Personen).

Die Beantragungen von Wohnberechtigungsscheinen im Gebiet der Gemeinde Alfter erfolgt beim Rhein-Sieg-Kreis.

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • Ausgefüllte Einkommenserklärungen für alle Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen (siehe in der Rubrik "Links und Downloads" auf der verlinkten Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises)
  • Dazugehörige Nachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über BaföG, Arbeitslosengeld, Unterhalt oder Ähnliches)

Rhein-Sieg-Kreis - Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung

Die jeweils gültigen Dokumente und Anträge finden Sie auf der verlinkten Seite des Rhein-Sieg-Kreises.

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein muss beim Referat "Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung" per Mail an wohnungsbindung@rhein-sieg-kreis.de gestellt werden.

Beim Rhein-Sieg-Kreis fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 Euro an.

Zuständige Einrichtungen