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Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Kurzbeschreibung

Seit Januar 2013 bieten viele deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Beschreibung

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Auslandsvertretung auch Personalausweisbehörde ist. Deshalb kann es sein, dass die Ihnen nächstgelegene Auslandsvertretung zwar wie bisher für die Ausstellung Ihres Passes zuständig ist, Sie sich für das Zusatzangebot Personalausweis (Aktivierung des elektronischen Ausweises, Veränderung der PIN, etc.) jedoch an eine entferntere Auslandsvertretung wenden müssen. Bitte erkundigen Sie sich daher vorher auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertetung.

Auswärtiges Amt

Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z. B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 78 Euro (Grundgebühr 37 Euro zzgl. 41 Euro Auslandszuschlag), unter 24 Jahren 63,80 Euro (Grundgebühr 22,80 Euro zzgl. 41 Euro Auslandszuschlag).

Zuständige Einrichtungen