Personalausweis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen. Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Der Personalausweis kann auf freiwilliger Basis für alle Kinder ab der Geburt ausgestellt werden. Für die Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Den Antrag zur Ausstellung des Personalausweises können Sie nur dann im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter stellen, wenn Alfter ihr Hauptwohnsitz ist.
Ausstellung eines Personalausweises bei Kindern und nach Heirat
Bei der Ausstellung eines Ausweises von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter vorliegen. Ein Erziehungsberechtigter muss zusammen mit dem Kind zur Antragsstellung erscheinen. Die zweite Unterschrift kann per Vollmacht in Verbindung mit dem Personalausweis/ Reisepass vorgelegt werden.
Wenn Sie heiraten, ist es frühestens acht Wochen vor der Eheschließung möglich, neue Ausweisdokumente zu beantragen. Bringen Sie dafür bitte die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit.
PIN-Brief und Online-Dienste rund um den Personalausweis
Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten.
Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Der verlinkte Online-Dienst eröffnet Ihnen die Möglichkeit eine Vollmacht zur Abholung Ihres Personalausweises online auszufüllen, herunterzuladen und auszudrucken. Die Vollmacht können Sie der Person mitgeben, die Ihren Ausweis bei der Gemeinde Alfter abholt.
Mit Hilfe der Dokumentennummer, die Sie bei der Beantragung des Personalausweises erhalten, können Sie über den Online-Antrag stets den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises erfahren.
Bei der Antragstellung sind mitzubringen:
- aktuelles oder abgelaufenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- QR-Code des Fotografen, der ein aktuelles Passbild gemacht hat (nicht älter als sechs Monate), das den Anforderungen für die biometrische Erfassung genügt (beachten Sie die Hinweise auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei). alternativ ist auch die Passbilderstellung im Bürgerbüro möglich (zusätzliche Kosten: 6 Euro).
- wenn vorhanden, alter Personalausweis oder Kinderausweis
- bei erstmaliger Ausstellung kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich sein, wenn die standesamtlichen Angaben noch nicht im Einwohnerregister erfasst sind
- bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
Hinweis: Bei Kindern unter 6 Jahren hat sich die Passbilderstellung im Bürgerbüro als kompliziert erwiesen. Es wird dringend empfohlen, beim Fotografen ein Bild machen zu lassen, um die Erfüllung der biometrischen Anforderungen sicherzustellen und die Erstellung der Ausweisdokumente zu beschleunigen.
Sachgebiet Bürgerdienste der Gemeinde Alfter
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragsstellung abhängig:
- Antragsstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragsstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Hinweise zur Ausweispflicht
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie müssen keinen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie im Besitz eines gültigen Passdokumentes sind. Hierzu zählen der Reisepass, der Kinderreisepass oder der vorläufige Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Auch hier gilt die Ausnahme, dass Sie keinen neuen Personalausweis beantragen müssen, wenn Sie ein gültiges Passdokument besitzen.
Eine Abholung des Personalausweises ist in der Regel nach vier Wochen möglich.
Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher im Internet ausweisen, beispielsweise gegenüber Online-Dienstleistern. Diese Funktion ist bei Lieferung des Ausweises durch die Bundesdruckerei bei Personen über 16 Jahren eingeschaltet und kann bei Aushändigung des Ausweises kostenfrei ausgeschaltet werden. Zudem können auf dem Personalausweis Fingerabdrücke aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert werden. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden!
Der Personalausweis kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn...
- sie dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung).
- sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem Betreuer oder von einer Person mit öffentlich beglaubigter (Vorsorge-) Vollmacht vertreten werden.
- sie dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
- sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Für die Befreiung von der Ausweispflicht werden ein (formloser) Antrag, ein Nachweis über die Immobilität (z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst), bei Beantragung durch Dritte eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht) sowie ein gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt, benötigt.
Die Beantragung von der Ausweispflicht kann sowohl schriftlich als auch durch persönliche Vorsprache einer verwandten Person, einer betreuenden Person oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Vorläufiger Personalausweis
In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt das Bürgerbüro der Gemeinde Alfter bei Beantragung zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis aus, der drei Monate gültig ist. Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgehändigt werden, wenn alle Voraussetzungen der Beantragung erfüllt sind. Bitte nehmen Sie mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Alfter Kontakt auf, um abzuklären, ob und inwieweit Ihr Grund für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises anerkannt wird. Mögliche Gründe für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises können der Verlust oder das Ablaufen des alten Personalausweises sein. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate.
Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
Die Gebühr beträgt 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.
Für einen vorläufigen Personalausweis fällt eine Gebühr von 10,00 Euro an.
Sie können die Gebühren im Bürgerbüro bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Ergänzend wird im Mai 2025 der Direktversand der Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro eingeführt, womit die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfällt. Die Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Bürgerdienste
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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- Telefon:
0228 6484-214 - E-Mail:
buergerbuero@alfter.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-212
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-214
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de