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Gewerbeabmeldung

Kurzbeschreibung

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Ihr Antrag wird dann an das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter weitergeleitet.

Beschreibung

Bitte melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft bei der Gemeinde Alfter ab. Sollten Sie in eine andere Kommune umziehen, müssen Sie sich am neuen Standort wieder anmelden.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit der Gemeinde Alfter etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  2. ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  3. ggf. Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen,
  4. ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister.

Sachgebiet Bürgerdienste (Gewerbeamt) im WSP

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe

  1. zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung,
  2. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde,
  3. zum Zeitpunkt der Rechtsformänderung

abzumelden.

Bei elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb weniger Tage.

Wenn Sie Ihr Gewerbe erhalten möchten und lediglich aus der Gemeinde Alfter fortziehen, müssen Sie hier dennoch eine Gewerbeabmeldung vornehmen, da Ihr Umzug in eine andere Gemeinde den Umzug in einen anderen Gewerbe-Meldebezirk bedeutet.

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Voraussetzung ist die:

  1. Betriebsauflösung,
  2. Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde,
  3. Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes.

Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 4 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit Ihrem Servicekonto.NRW (Eine Kopie des Personalausweises muss dann im Verlauf des Online-Antrags hochgeladen werden)
  2. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
  3. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  4. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Sie können Ihr Gewerbe bei der Gemeinde Alfter persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden. Für den Empfang Ihrer Gewerbeabmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Nach § 15 Abs. 1 GewO bescheinigt die für die Abmeldung zuständige Stelle innerhalb von dreier Werktage den Empfang der Abmelde-Anzeige. Verzögerungen sind nicht ausgeschlossen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen