BIS: Suche und Detail

Einheitlicher Ansprechpartner

Kurzbeschreibung

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Online-Service für Dienstleisterinnen bzw. Dienstleister und Fachkräfte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ausland.

Beschreibung

Das Ziel des EA ist es, die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu fördern und bürokratische Hindernisse abzubauen. Dies ist in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgehalten.

Er bietet Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Zahlreiche für die Existenzgründung nötige Anträge können Sie ganz bequem online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartners viele Informationen zur weiteren Vorgehensweise.

Der Einheitliche Ansprechpartner kann Sie mit den folgenden Leistungen unterstützen:

  • Informationen über die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufnahme oder Ausübung Ihres unternehmerischen Vorhabens
  • Koordination und Vermittlung des Verfahrens zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen
  • Informationen über Kammern, Register und Auszüge
  • Formale Vollständigkeitsprüfung eingehender Anträge
  • Informationen zu Beratungsangeboten

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Einheitliche Ansprechpartner in Deutschland:

Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung der Richtlinie in den 16 Bundesländern zu koordinieren und länderübergreifend zu unterstützen. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das führt zu verschiedenen Modellen der EA in den Ländern. Hier finden Sie eine Übersicht der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Falls Sie sich in einem anderen Bundesland niederlassen möchten, erhalten Sie dort eine kompetente Beratung.

Einheitliche Ansprechpartner in Europa:

Seit Dezember 2009 ist das Bestehen Einheitlicher Ansprechpartner in allen EU-Ländern rechtsverbindlich. Alle EA der EU-Länder sind Teil des EUGO-Netzes. Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen auf freiwilliger Basis teil. Hier finden Sie weitere Informationen der Europäischen Kommission zu den Einheitlichen Ansprechpartnern (in englischer Sprache).

Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners sind kostenlos. Es können lediglich Gebühren durch die zuständige Stelle für die Bearbeitung Ihres Antrags erhoben werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen