Suche
Insolvenzbekanntmachungen
Kurzbeschreibung
Auf dem Portal des Landes NRW nehmen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen vor, die nach der Insolvenzordnung vorgeschrieben sind.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Folgende Daten können eingegeben werden:
- Insolvenzgericht
- Bundesland
- Insolvenzgericht
- Datum der Veröffentlichung
- Daten des Schuldners
- Firma/ Nachname
- Vorname
- Sitz/ Wohnsitz
- Aktenzeichen
- Gegenstand der Veröffentlichung
- Registereintrag
- Registergericht
- Registerart
- Registernummer
Das Portal berücksichtigt die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften automatisiert. Die Unterscheidung zwischen Detailsuche und uneingeschränkter Suche ist damit entfallen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass nur die Treffer angezeigt werden, die den gesetzlichen Anforderungen an die Suche entsprechen.
Das Portal zeigt bei der Suche nur die Treffer an, die der Suche eindeutig entsprechen. Sind Sie z. B. bei der Suche nicht sicher, wie ein Name bzw. eine Firma oder ein Ort genau geschrieben werden, dann verwenden Sie bei der Suche eine Wildcard.
Alle deutschen Insolvenzgerichte
Grundlage der Suche in den Insolvenzbekanntmachungen ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV). Diese ist mit Wirkung zum 30.06.2021 betreffend Verfahren, die nach dem 26.06.2018 eröffnet worden sind, geändert worden. Dies umfasst auch die Suchmöglichkeiten nach diesen Verfahren. Die Suche unterscheidet sich je nachdem, wann das Verfahren eröffnet worden ist. Die Einschränkung der uneingeschränkten Suche (sog. Detailsuche, d. h. die Verfahren können nach Ablauf von zwei Wochen seit der Veröffentlichung nur noch unter Angabe weiterer Suchparameter gefunden werden) gilt nur noch für reine Verbraucherinsolvenzverfahren. Das sind Verfahren von natürlichen Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben oder jemals ausgeübt haben. Die Veröffentlichungen aller anderen Verfahren (juristische Personen, Selbständige usw.) können während der gesamten Laufzeit der Verfahren uneingeschränkt gesucht und gefunden werden. Die gesetzlichen Regelungen vor dem 30.06.2021 hat das Ministerium für Justiz NRW für Sie als Referenz eingestellt.
Die Klassifizierung der Verfahren nimmt das jeweilige Insolvenzgericht auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen der Insolvenzordnung vor. Hierauf hat das Land Nordrhein-Westfalen als Betreiber des Insolvenzportals keinen Einfluss.
Detaillierte Hilfs-Beschreibungen zu Suchen im Portal finden Sie bei den Informationen zur Suche im Insolvenz-Bekanntmachungsportal.
Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zuständige Einrichtungen
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Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen
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- Martin-Luther-Platz 40
- 40212 Düsseldorf
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