Insolvenzbekanntmachungen
Kurzbeschreibung
Auf dem Portal des Landes NRW nehmen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen vor, die nach der Insolvenzordnung vorgeschrieben sind.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Folgende Daten können eingegeben werden:
- Insolvenzgericht
- Bundesland
- Insolvenzgericht
- Datum der Veröffentlichung (von - bis)
- Daten des Schuldners
- Firma/ Nachname
- Vorname
- Sitz/ Wohnsitz
- Aktenzeichen
- Gegenstand der Veröffentlichung
- Registereintrag
- Registergericht
- Registerart
- Registernummer
Das Portal berücksichtigt die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften automatisiert. Die Unterscheidung zwischen Detailsuche und uneingeschränkter Suche ist damit entfallen. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass nur die Treffer angezeigt werden, die den gesetzlichen Anforderungen an die Suche entsprechen.
Das Portal zeigt bei der Suche nur die Treffer an, die der Suche eindeutig entsprechen. Sind Sie z. B. bei der Suche nicht sicher, wie ein Name bzw. eine Firma oder ein Ort genau geschrieben werden, dann verwenden Sie bei der Suche eine Wildcard, Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Portals.
Alle deutschen Insolvenzgerichte
Grundlage der Suche in den Insolvenzbekanntmachungen ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV). Diese ist mit Wirkung zum 30.06.2021 betreffend Verfahren, die nach dem 26.06.2018 eröffnet worden sind, geändert worden. Dies umfasst auch die Suchmöglichkeiten nach diesen Verfahren. Die Suche unterscheidet sich je nachdem, wann das Verfahren eröffnet worden ist. Die Einschränkung der uneingeschränkten Suche (sog. Detailsuche, d. h. die Verfahren können nach Ablauf von zwei Wochen seit der Veröffentlichung nur noch unter Angabe weiterer Suchparameter gefunden werden) gilt nur noch für reine Verbraucherinsolvenzverfahren. Das sind Verfahren von natürlichen Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben oder jemals ausgeübt haben. Die Veröffentlichungen aller anderen Verfahren (juristische Personen, Selbständige usw.) können während der gesamten Laufzeit der Verfahren uneingeschränkt gesucht und gefunden werden. Die gesetzlichen Regelungen vor dem 30.06.2021 hat das Ministerium für Justiz NRW für Sie als Referenz eingestellt.
Die Klassifizierung der Verfahren nimmt das jeweilige Insolvenzgericht auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen der Insolvenzordnung vor. Hierauf hat das Land Nordrhein-Westfalen als Betreiber des Insolvenzportals keinen Einfluss.
Detaillierte Hilfs-Beschreibungen zu Suchen im Portal finden Sie bei den Informationen zur Suche im Insolvenz-Bekanntmachungsportal.
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Online-Diensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
Gegenwärtig verweist eine nicht vom Ministerium der Justiz betreute Seite insolvenzbekanntmachunqen.de (mit q statt g) auf die offizielle Seite. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Seite missbräuchlich genutzt wird oder werden soll. Es wird insoweit gebeten, auf die Schreibweise in der Adressezeile des Browsers zu achten.
Es sind verschiedene Konstellationen bekannt geworden, in denen zur Zahlung von angeblichen Gebühren und Kosten in Zusammenhang mit kurz zuvor veröffentlichten Eintragungen in gerichtlichen Registern aufgefordert wurde. Hierbei werden sowohl geschützte Domain-Namen verwendet, als auch durch die Gestaltung des Schreibens der Eindruck erweckt, es handele sich um eine gerichtliche Rechnung.
Es sind zudem Fälle bekannt geworden, in denen Firmen eine Rechnung für eine Eintragung in ein privates Reigster übersandt haben und hierbei vorgetäuscht wurde, es handele sich um das offizielle Register.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnung und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist.
Zu erkennen sind diese Schreiben in einigen Fällen daran, dass dort falsche E-Mail-Anschriften angegeben sind. Öffentliche Stellen verfügen über eigene Domains und verwenden keine privaten E-Mail-Provider. E-Mail-Anschriften der Gericht sind meist durch länderspezifische Anschriften wie z. B. ".nrw.de", ".bayern.de", etc. gekennzeichnet. Auch sind Gerichte nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.
Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen entfalten für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.
Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern. Die Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder direkt über die Justizbehörden.
Wenden Sie sich in Zweifelsfragen an das zuständige Gericht, das Sie über https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche ermitteln können.
Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen
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- Martin-Luther-Platz 40
- 40212 Düsseldorf
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