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Rundfunkgebühren (Beitragsservice)
Kurzbeschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten können Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Institution sowie als Einrichtung des Gemeinwohls viele Formulare online übermitteln.
Formulare für Bürgerinnen und Bürger:
Änderung zum Beitragskonto: Änderung der Bankverbindung, der Zahlungsweise, der Adresse oder des Namens
Anmeldung der Wohnung: Erstmalige Anmeldung zum Rundfunkbeitrag
Anmeldung einer weiteren Wohnung: Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig
Befreiung oder Ermäßigung beantragen: Nur für anspruchsberechtigte Personen
Wegfall von Voraussetzungen: Vorzeitiger Wegfall von Voraussetzungen für Befreiungen oder Ermäßigungen
Nebenwohnung befreien
Wohnung abmelden: Abmeldung vom Beitrag beim Umzug in eine Wohnung, in der bereits ein Rundunkbeitrag bezahlt wird
Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung: Bei dauerhafter oder vollstationärer Behandlung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung
Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden: Nur wenn Haupt- und Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet sind.
Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.
Anfrage zur Auskunft der gespeicherter Daten: Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Bürgers beim Beitragsservice verarbeitet werden?
Kontaktformular: Für weitere Fragen können Sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.
Formulare für Unternehmen und Institutionen:
Service-Portal für Unternehmen: Beitragskonto und Zahlungsaufforderungen einsehbar; Änderungen von Adressdaten, Beschäftigten und Zahlungsmodalitäten möglich.
Unternehmen oder Institutionen neu anmelden
Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar)
Anmeldung weiterer Betriebsstätten (nur als PDF verfügbar)
Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern
Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern (nur als PDF verfügbar)
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar)
Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar)
Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar)
Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.
Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.
Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz):
Service-Portal für Unternehmen: Sie können Ihr Beitragskonto einsehen und eine Veränderung von Adressdaten oder Zahlungsmodalitäten vornehmen.
Einrichtungen neu anmelden (nur als PDF verfügbar)
Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar)
Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern (nur als PDF verfügbar)
Anzahl der Zimmer ändern (nur als PDF verfügbar)
Weitere Betriebsstätten anmelden (nur als PDF verfügbar)
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar)
Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar)
Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar)
Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.
Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.
§ 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§ 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§ 7 Abs. 2 RBStV i. V. m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Mit Klick auf diese Zeile wird der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag automatisch heruntergeladen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder MIeterin genannt sind.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Wichtige Hinweise zu aktuellen Themen finden Sie auf der Seite des Rundfunkbeitrags.
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Die Beanspruchung aller Dienstleistungen des Beitragsservice (Anmeldung, Befreiung, Veränderung, etc.) ist für Sie kostenlos.
Kosten-Übersicht zum Rundfunkbeitrag:
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr (ermäßigter Rundfunkbeitrag): monatlich 5,83 EUR
Gebühr (normaler Rundfunkbeitrag): je Wohnung monatlich 17,50 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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- Freimersdorfer Weg 6
- 50829 Köln
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