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Familienportal.NRW/ Familienportal Bund (Rechner und Anträge)

Kurzbeschreibung

Auf dem Familienportal stehen erhalten Sie einen nach Lebenslagen und Themenfeldern gegliederten Überblick über die gesamte Bandbreite der wichtigsten Themen für Familien.

Mit den Rechnern können Sie die Höhe Ihres Anspruchs auf bestimmte Leistungen prüfen und einige Leistungen direkt digital beantragen. Für die Antragsstellung werden Sie gegebenenfalls vom Familienportal auf externe Seiten weitergeleitet.

Beschreibung

Folgende Rechner stehen Ihnen zur Verfügung:

Elterngeldrechner: Unverbindliche Berechnung der Höhe Ihres Elterngeld-Anspruches.

Elterngeld-Online-Antrag: Sie können den Elterngeld-Antrag beim Rhein-Sieg-Kreis über das Familienportal.NRW online einreichen. Hierfür müssen Sie nur die Postleitzahl (53347) eintippen und dann auf die Verlinkung zum Antrag drücken. Der Antrag wird dann automatisch an die Elterngeldstelle des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass ein BundID-Konto erforderlich ist, um den Antrag zu stellen.

Wiedereinstiegsrechner: Der Rechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr beruflicher Wiedereinstieg lohnt. Anhand Ihrer persönlichen Angaben wird zunächst Ihr voraussichtlicher Bruttolohn im Vergleich zu Frauen und Männern mit ähnlichen beruflichen Erfahrungen geschätzt.

Familienpflegezeitrechner: Unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Familienpflegezeitrechner ist eine Berechnungshilfe, um Ihnen eine erste, auf ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation abgestimmt, Orientierung zu geben.

Kinderzuschlags-Lotse: Der Kinderzuschlag eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen. Sie können bei der Bundesagentur für Arbeit einen digitalen Antrag einreichen.

Teilzeitrechner: Der Rechner des Bundesarbeitsministeriums dient zu Ihrer Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen bei Teilzeitarbeit.

Arbeitslosengeld-I-Rechner: Mit dem Rechner der Bundesagentur für Arbeit können Sie berechnen, wie hoch Ihr ALG I sein kann.

Lohnsteuerrechner und Einkommenssteuerrechner: Der Rechner des Bundesfinanzministeriums hilft Ihnen bei der Ermittlung der voraussichtlichen Lohnsteuer auf Ihr Arbeitseinkommen.

Familienportal des Bundes

Sofern Sie zunächst als Familie einen Überblick über alle Familienleistungen benötigen, nutzen Sie bitte das Infotool Familienleistungen.