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Polizei NRW: Hinweis geben
Kurzbeschreibung
Haben Sie Beobachtungen gemacht, die von polizeilichem Interesse sein könnten? Ihr Hinweis wird der zuständigen Polizeidienststelle zugeleitet, sie setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Beschreibung
Folgende Hinweise können online bzw. telefonisch gegeben werden:
- Über das Hinweisportal für Geldautomatensprengungen können Sie Angaben zu möglichen Tätern machen.
- Sie können Beobachtungen melden, die auf sexuellen Missbrauch oder Kinderpornografie hindeuten und Sie beunruhigen.
- Über die Fahndungsseite finden Sie einen Überblick über vermisste Personen und Tatverdächtige und können Hinweise zu Sichtungen von Personen telefonisch abgeben.
- Sie können Lob & Beschwerden über die Arbeit der Polizei einreichen
- Korruptionsverdachts-Fälle
- Fund von Schusswaffen oder Munition bei Wohnungsauflösungen
!!WICHTIG!!
Bitte beachten Sie, dass die Polizei in dringenden und zeitkritischen Fällen sowie Sachverhalten, welche Sofortmaßnahmen durch die Polizei erforderlich machen, eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Polizei empfiehlt.
Hierunter fallen zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Sachverhalte bei welchen der Täter noch in der Nähe ist oder gerade flüchtet sowie Einbrüche und Tatorte an denen Spuren gesichert werden müssen.
Insbesondere bei schwerwiegenden Delikten gegen Personen wählen Sie bitte unverzüglich den
NOTRUF 110
Polizei NRW
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Polizeipräsidium Bonn
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- Königswinterer Straße 500
- 53227 Bonn
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- Telefon:
0228 15-0 - Fax:
0228 15-1211 - E-Mail:
poststelle.bonn@polizei.nrw.de
- Telefon:
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Polizei NRW
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- Friedrichstraße 62 - 80
- 40217 Düsseldorf
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- Telefon:
0211 871-01 - Fax:
0211 871-3355 - E-Mail:
poststelle@im-nrw.de-mail.de
- Telefon:
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