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Polizei NRW: Erstattung einer Strafanzeige

Kurzbeschreibung

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/ online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

Beschreibung

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, die Täterin oder der Täter bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

Benötigte Informationen:

Angaben zu Ihrer Person: Name und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort, Telefonnummer (für Erreichbarkeit tagsüber), E-Mail-Adresse

Angaben zum Tathergang: Beschreiben Sie wann und wo die Tat passiert ist und wer beteiligt war. Schildern Sie den Tathergang so detailliert wie möglich. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung teilen Sie der Polizei bitte konkret mit, was gestohlen oder beschädigt wurde und wie hoch der finanzielle Schaden ist.

Angaben zu Tatverdächtigen oder Zeugen: Sollten Sie einen konkreten Tatverdacht haben oder Ihnen Zeugen des Sachverhaltes bekannt sein, führen Sie bitte auch deren Daten in der Anzeige auf. Falls Sie die Daten nicht benennen können, geben Sie bitte eine möglichst detaillierte Personenbeschreibung ab.

Polizei NRW

Sollte sich die Straftat in einem anderen Bundesland ereignet haben, können Sie Ihre Anzeige auch in der Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes stellen.

Wenn sich die Straftat außerhalb Deutschland ereignet hat und Sie sich noch in diesem Land aufhalten, empfiehlt die Polizei NRW Kontakt mit der Polizei des jeweiligen Staates vor Ort aufzunehmen. Sofern Sie das Land bereits verlassen haben, besteht natürlich die Möglichkeit, die Anzeige bei jeder deutschen Polizeidienststelle oder online über die Internetwache zu erstatten.

WÄHLEN SIE IM NOTFALL DIE 110!

Wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen rufen Sie die Notrufnummer 110 an:

+ Weil Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die einen polizeilichen Einsatz erfordert.

+ Wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten.

+ Wenn Sie eine Person vermissen, bei der Sie nicht sicher ausschließen können, dass sie sich in einer hilflosen Lage oder in Gefahr befindet.

Wenden Sie sich bei vermissten Kindern stets und unmittelbar an die Polizei!

Rechtliche HInweise zur Anzeige:

Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen Anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar (§§ 145d, 164 StGB).

Ebenso kann man sich in bestimmten Fällen durch Nichtanzeige bestimmter geplanter Straftaten oder durch Begünstigung bzw. Vereiteln der Bestrafung eines Täters strafbar machen (§§ 138, 257, 258 StGB).

Bitte beachten Sie die nachfolgenden strafrechtlichen Bestimmungen:

Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, Angaben zu verweigern, mit denen Sie sich selbst oder Angehörige der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden (§§ 52, 55, 57 bzw. 136 StPO).

Antragsdelike können gemäß §77b StGB nur verfolgt werden, wenn Geschädigte oder deren gesetzlicher Vertreter schriftlich oder zu Protokoll eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen. Der Strafantrag ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen. Eine Aufzählung der Antragsdelikte finden Sie hier.

Gemäß § 374 Abs. 1 Strafprozessordnung können vom Verletzten im Wege der Privatklage bestimmte Straftaten verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. Eine Aufzählung der betroffenen Straftaten finden Sie hier.

Als Alternative zur Online-Antragsstellung können Sie die Anzeige auch vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon oder schriftlich per Post stellen.

Wenn sich die Straftat in Nordrhein-Westfalen ereignete, geht Ihre Anzeige nach dem Online-Versand direkt der zuständigen Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen zu und Sie erhalten ein Aktenzeichen.

Wenn sich die Straftat in einem anderen Bundesland ereignete, leitet die Internetwache Ihre Anzeige an die zuständige Polizei weiter oder Sie wählen gleich zu Beginn aus, dass die Straftat in einem anderen Bundesland begangen wurde, dann werden Sie an das jeweilige Bundesland weitergeleitet.

Zuständige Einrichtungen