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Polizei NRW: Anmeldung einer Versammlung

Kurzbeschreibung

Eine lebendige Demokratie kann nur unter der Voraussetzung bestehen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über die Ausrichtung und Ausgestaltung des Gemeinwesens verständigen können. Versammlungs- und Meinungsfreiheit bedingen den demokratischen Staat, und dem demokratischen Rechtsstaat obliegt gleichzeitig die Aufgabe, die Voraussetzungen, auf denen er gründet, zu schützen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Wer eine Versammlung veranstalten möchte, darf grundsätzlich auch bestimmen, wo diese stattfinden soll. Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen der vorherigen Anzeige beim Polizeipräsidium Bonn. Dadurch soll die Polizei in die Lage versetzt werden, erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können, um die Versammlung vor Störungen von außen zu schützen und um mögliche Störungen durch die Versammlung für die sonstige Nutzung des öffentlichen Raumes abzuwenden.

Schutz der Versammlung:

Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt an der Willensbildung des Volkes teilhaben. Daraus folgt aber auch die Gleichberechtigung der Meinungen. Meinungen können weder richtig noch falsch sein. Folglich kann es auch keine guten oder schlechten Versammlungen geben.

Der Staat ist mit Blick auf den Inhalt einer Versammlung nicht nur zur Neutralität verpflichtet, sondern grundsätzlich sogar in der Pflicht, Versammlungen jeden Inhalts gegen Störungen von außen zu schützen. Denn zu den Errungenschaften des modernen Rechtsstaates gehört insbesondere auch der Schutz von Minderheiten und somit auch der Schutz von Mindermeinungen.

Die Grenze des staatlichen Neutralitätsgebotes verläuft grundsätzlich dort, wo Versammlungsinhalte die Menschenwürde verletzen oder die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.

Polizei NRW

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies online bei der Polizeiinspektion 2 Bonn (Villemombler Straße 77, 53123 Bonn) spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen.

Sollten Sie eine Versammlung mit weniger als 48 Stunden Vorlauf veranstalten wollen, müssen Sie diese unverzüglich - notfalls telefonisch - gegenüber der Polizei anzeigen. Bei der Polizeiinspektion 2 Bonn können Sie sich auch zu einer in Planung befindlichen Versammlung beraten lassen. Nur Versammlungen aus spontanem Anlass (Spontanversammlungen) bedürfen keiner vorherigen Anzeige.

Folgende Begrifflichkeiten werden nach dem Klick auf den verlinkten Online-Dienst und vor der Antragsstellung genauer dargelegt:

  • Definition einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel
  • Anzeigefrist
  • Rolle der Veranstalterin/ des Veranstalters
  • Rolle der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters
  • Hilfsmittel
  • Zahl der Teilnehmenden
  • Rolle der Ordnerinnen/ der Ordner
  • Auflagen
  • Verbot von Vermummung und Bewaffnung
  • Kommunikation/ Kooperation bei etwaigen Problemen im Vorfeld der Veranstaltung.

Sie können die Anzeige einer Versammlung online im verlinkten Online-Dienst vornehmen. Alternativ können Sie die Anzeige auch schriftlich oder im Wege der Vorsprache bei der Polizeiinspektion 2 Bonn (Villemombler Straße 77, 53123 Bonn) vornehmen.

Zuständige Einrichtungen