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Bezirksregierung Köln: Anzeige einer Sprengung

Kurzbeschreibung

Bei dieser Leistung können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW die Anzeige einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 1 der 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vornehmen. Ihr Antrag wird an die Bezirksregierung Köln zur Bearbeitung weitergeleitet.

Beschreibung

Anzeigepflichtig sind Sie als Inhabender der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind. Wenn sich nach erfolgter Anzeige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut anzeigen.

  1. Gültiges Ausweisdokument
  2. Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz
  3. Gegebenenfalls den Nachweis des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
  4. Maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Metern
  5. Berechnungs- und Planungsunterlagen
  6. Gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten

Bezirksregierung Köln - WSP

Die Anzeige muss

  •  mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen vorliegen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen, und
  •  mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung) vorliegen.

Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung unverzüglich angezeigt werden.

Auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie auch noch die ähnlichen Leistungen "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über die Betriebsaufnahme (exkl. Airbag- und Gurtstraffereinheiten)", "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Verkehr und Umgang mit bzw. Verkauf von Feuerwerk", "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten", "Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz", "Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen" bei der Bezirksregierung Köln beantragen.

Damit Sie eine Sprengung durchführen können, müssen Sie Inhabender einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz oder nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 4 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit Ihrem Servicekonto.NRW (Eine Kopie des Personalausweises muss dann im Verlauf des Online-Antrags hochgeladen werden)
  2. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
  3. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  4. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Für diese Leistung wurde eine landesweite Rahmengebühr festgelegt. Sie können diese der Tarifstelle 11.11 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW entnehmen