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Anzeige einer Versteigerung

Kurzbeschreibung

Bei dieser Leistung können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW die Anzeige einer Versteigerung vornehmen. Ihr Antrag wird zur Bearbeitung an das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter weitergeleitet.

Beschreibung

Wenn Sie eine Versteigerung durchführen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Versteigerungstermin anzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei der Gemeinde Alfter zu tätigen, wenn die Versteigerung dort stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg einzureichen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

  1. Ausweisdokument;
  2. Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll. Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen;
  3. Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt;
  4. Bestätigung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.
  5. Bei Bedarf können ggf. weitere, relevante Unterlagen hochgeladen werden.

Sachgebiet Bürgerdienste (Gewerbeamt) - WSP

Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang Ihrer Versteigereranzeige. 

Zudem können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal die verwandten Leistungen "Öffentliche Bestellung oder Vereidigung als sachkundige Versteigerer" und "Anträge auf Ausnahmen von der Versteigererverordnung im Rahmen der Anzeige einer Versteigerung" bei der Gemeinde Alfter beantragen.

Für die "Beantragung einer Versteigererlaubnis", die auch im Wirtschafts-Service-Portal zu finden ist, ist hingegen der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Sie finden den Dienst verlinkt im Abschnitt "Verwandte Dienstleistungen".

Sie müssen eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes nach § 34b Abs. 1 GewO besitzen.

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 4 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit Ihrem Servicekonto.NRW (Eine Kopie des Personalausweises muss dann im Verlauf des Online-Antrags hochgeladen werden)
  2. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
  3. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  4. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen