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Rhein-Sieg-Kreis: Jagdschein
Kurzbeschreibung
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.Die Ausstellung des Jagdscheins erfolgt durch die Untere Jagdbehörde in Siegburg.
Der Antrag kann postalisch oder online über das Service-Portal des Rhein-Sieg-Kreises eingereicht werden. Zudem ist die persönliche Antragsstellung bei der Unteren Jagdbehörde möglich. In diesem Fall ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern erforderlich.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung der körperlichen bzw. persönlichen Eignung
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen-/ 50.000,00 Euro Sachschäden)
- Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild und Personalausweis)
- bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/ Änderungen)
Rhein-Sieg-Kreis - Rechts- und Ordnungsamt
Sie müssen sich im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises mit Ihrem Servicekonto.NRW anmelden, um den Dienst in Anspruch nehmen zu können. Sollten Sie bislang nicht über ein Servicekonto verfügen, so können Sie dies auch kurzfristig einrichten (Link öffnet sich bei Klick auf die Leistung im Serviceportal des Kreises). Andernfalls verbleibt die oben genannte postalische Einreichung als Option.
Für die Beantragung dieser Online-Dienstleistung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren können den Vordruck im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises verwenden.
Für die Online-Beantragung müssen Sie über ein Servicekonto.NRW und einen freigeschalteten Online-Ausweis verfügen, ansonsten kann die Antragsstellung nicht online durchgeführt werden.
Zu entrichtende Gebühr:
- Jahresjagdschein - 35,00 Euro
- 2-Jahresjagdschein - 50,00 Euro
- 3-Jahresjagdschein - 65,00 Euro
- Tagesjagdschein - 15,00 Euro
Informationen zu weiteren Gebühren erteilt der Rhein-Sieg-Kreis auf Anfrage.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Rhein-Sieg-Kreis: Rechts- und Ordnungsamt
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 132-141 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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