Einfache, automatisierte Melderegisterauskunft (nach § 49 BMG)
Kurzbeschreibung
Sie können die einfache Melderegisterauskunft nach § 49 BMG als Online-Antrag bei der Gemeinde Alfter stellen. Dabei wird Ihnen das Ergebnis (positiv oder negativ) Ihrer Anfrage unmittelbar nach Ihrer Online-Zahlung angezeigt.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Eine automatisierte (einfache) Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- möglicherweise Angabe über Versterben zu der gesuchten Person
Sachgebiet Bürgerdienste
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen
Hinweis zu Negativ-Auskünften:
Die Gebühr für eine automatisierte Melderegisterauskunft wird auch erhoben, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
- die von Ihnen gesuchte Person aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
- Ihnen eine Auskunft aufgrund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.
Den hier aufgeführten Bedingungen müssen Sie vor der Nutzung des Online-Dienstes zustimmen.
Technischer Hinweis:
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:
Familienname und Vorname(n)
sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum und Geschlecht
- Kriterium 2: letzte bekannte Anschrift in Alfter
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Weitere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.
Für jede Anfrage wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben, die Sie direkt online bezahlen können.
Kreditkarte
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet Bürgerdienste
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
-
- Telefon:
0228 6484-214 - E-Mail:
buergerbuero@alfter.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-212
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de
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Position: Team
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Telefon: 0228 6484-214
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E-Mail: buergerbuero@alfter.de