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Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreibender hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Ihr Antrag wird dann an das Gewerbeamt der Gemeinde Alfter weitergeleitet.

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebs innerhalb des Alfterer Gemeindegebiets umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert.

Anzeigepflichtig ist die oder der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies die oder der Inhabende, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
  2. ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
  3. ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
  4. ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
  5. bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
  6. ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
  7. ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

Sachgebiet Bürgerdienste (Gewerbeamt) im WSP

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Verlegung oder der Änderung/ Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. Sollte die Verlegung oder Änderung/ Erweiterung der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann ggf. ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Verlegung oder Änderung/ Erweiterung der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Neben dem Betriebsbeginn sind Sie in den folgenden Fällen zur Ummeldung bzw. Abmeldung verpflichtet (siehe hierzu § 14 (Anzeigepflicht) GewO):

  1. Bei einer Betriebsverlegung
  2. Wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  3. Wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
  4. Wenn der Betrieb aufgegeben wird.

Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

Sie müssen das Gewerbe bei der Gemeinde Alfter ummelden, sofern Sie Ihr Gewerbe dort bereits angemeldet haben.

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 4 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit Ihrem Servicekonto.NRW (Eine Kopie des Personalausweises muss dann im Verlauf des Online-Antrags hochgeladen werden)
  2. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
  3. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  4. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe aus Alfter in eine andere Kommune ziehen wollen, so nehmen Sie bitte eine Gewerbeabmeldung bei der Gemeinde Alfter und eine Gewerbeanmeldung in Ihrer neuen Kommune vor. Der Hintergrund ist, dass Sie mit dem Fortzug aus der Gemeinde Alfter in einen anderen Gewerbe-Meldebezirk ziehen und sich deshalb dort neu anmelden müssen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen