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Rhein-Sieg-Kreis: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Kurzbeschreibung

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinde Alfter.

Beschreibung

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Die entsprechende Erklärung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden. 

Daher ist es vor dem Erwerb eines Grundstückes auf jeden Fall ratsam, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist. Baulastauskünfte können online oder per Post über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage werden Angaben zur Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt.

Sollte in Ihrem baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Eintragung einer Baulast erforderlich sein, ist ein amtlicher Lageplan eines ÖbVI (öffentlich bestellte Vermesssungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) einzureichen.

Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Rhein-Sieg

Die Kosten für die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in den Tarifstellen 2.5.6.3 (Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis) und 2.5.6.4 (Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht) festgehalten.

Zuständige Einrichtungen