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Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen im medizinischen Bereich (Wirtschafts-Service-Portal)

Kurzbeschreibung

Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind in Deutschland reglementiert. Sie müssen eine staatliche Erlaubnis beantragen um die jeweilige Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Die Antragsstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Beschreibung

Sie können die Erlaubnis zum Führen der folgenden Berufsbezeichnungen beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises bzw. der Bezirksregierung Köln beantragen:

  • Altenpfleger/in (Bezirksregierung Köln)
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in (Bezirksregierung Köln)
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheitsaufseher/in
  • Hebamme
  • Logopäde/ Logopädin
  • Masseur/in oder medizinische/r Bademeister/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Operationstechnische/r Assistent/in (Bezirksregierung Köln)
  • Orthoptist/in
  • Pflegefachmann/ Pflegefachfrau (Bezirksregierung Köln)
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe/ Podologin

Momentan im Wirtschafts-Service-Portal nicht verfügbar für das Gebiet der Gemeinde Alfter sind die folgenden Dienste:

  • Medizinische/r Technologe/ Technologin für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische/r Technologe/ Technologin für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische/r Technologe/ Technologin für Radiologie
  • Medizinische/r Technologe/ Technologin für Veterinärmedizin
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

Diese Dienste werden nicht von der Gemeinde Alfter bereitgestellt, sondern vom Rhein-Sieg-Kreis/ der Bezirksregierung Köln.

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nachdem welche Berufsbezeichnung Sie führen möchten. Wählen Sie dafür bitte im Online-Antrag die angestrebte Berufsbezeichnung aus, dann werden Sie unter über die benötigten Unterlagen informiert.

Technische Voraussetzungen:

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 2 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp und Ihrem Nutzerkonto der BundID oder eines noch existierenden Länderkontos.
  2. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Die Kosten für den Antrag auf das Führen einer Berufsbezeichnung unterscheiden sich je nachdem welche Berufsbezeichnung Sie führen möchten. Wählen Sie dafür bitte im Online-Antrag die angestrebte Berufsbezeichnung aus, dann werden Sie über die Kosten informiert. Die Kosten sind direkt bei der Antragsstellung im Wirtschafts-Service-Portal zu entrichten.