Erlaubnis zum Führen von Berufsbezeichnungen im medizinischen Bereich (Wirtschafts-Service-Portal)
Kurzbeschreibung
Tätigkeiten im medizinischen Bereich sind in Deutschland reglementiert. Sie müssen eine staatliche Erlaubnis beantragen um die jeweilige Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Antragsstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Beschreibung
Sie können die Erlaubnis zum Führen der folgenden Berufsbezeichnungen beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises bzw. der Bezirksregierung Köln beantragen:
- Altenpfleger/in (Bezirksregierung Köln)
- Anästhesietechnische/r Assistent/in (Bezirksregierung Köln)
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheitsaufseher/in
- Hebamme
- Logopäde/ Logopädin
- Masseur/in oder medizinische/r Bademeister/in
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnische/r Assistent/in (Bezirksregierung Köln)
- Orthoptist/in
- Pflegefachmann/ Pflegefachfrau (Bezirksregierung Köln)
- Physiotherapeut/in
- Podologe/ Podologin
Momentan im Wirtschafts-Service-Portal nicht verfügbar für das Gebiet der Gemeinde Alfter sind die folgenden Dienste:
- Medizinische/r Technologe/ Technologin für Funktionsdiagnostik
- Medizinische/r Technologe/ Technologin für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische/r Technologe/ Technologin für Radiologie
- Medizinische/r Technologe/ Technologin für Veterinärmedizin
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Diese Dienste werden nicht von der Gemeinde Alfter bereitgestellt, sondern vom Rhein-Sieg-Kreis/ der Bezirksregierung Köln.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nachdem welche Berufsbezeichnung Sie führen möchten. Wählen Sie dafür bitte im Online-Antrag die angestrebte Berufsbezeichnung aus, dann werden Sie unter über die benötigten Unterlagen informiert.
Technische Voraussetzungen:
Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 2 Anmeldeoptionen:
- Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp und Ihrem Nutzerkonto der BundID oder eines noch existierenden Länderkontos.
- Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.
Die Kosten für den Antrag auf das Führen einer Berufsbezeichnung unterscheiden sich je nachdem welche Berufsbezeichnung Sie führen möchten. Wählen Sie dafür bitte im Online-Antrag die angestrebte Berufsbezeichnung aus, dann werden Sie über die Kosten informiert. Die Kosten sind direkt bei der Antragsstellung im Wirtschafts-Service-Portal zu entrichten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Gesundheitsamt
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-535 - Fax:
02241 132179 - E-Mail:
gesundheitsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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