Rhein-Sieg-Kreis: Online-Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Kurzbeschreibung
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen zu können. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
- Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. alternativ: Reisepass bzw. Pass jeweils mit Meldebescheinigung im Original
- Biometrisches analoges Lichtbild (36 x 45 mm), ggf. mit Sehhilfe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Aktueller EU-Kartenführerschein der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
Rhein-Sieg-Kreis - Straßenverkehrsamt
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt erfolgen muss.
Wenn Sie noch im Besitz eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) sind, müssen Sie diesen vorab in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Antrags:
- Wohnort im Rhein-Sieg-Kreis
- BundID-Konto (Basisregistrierung)
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer vorläufigen Fahrberechtigung
- Foto/ Scan des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, png)
- Foto/ Scan des Personalausweis (Vorder- und Rückseite - zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, png)
Die Entgegennahme und Erstellung eines digitalen Lichtbildes ist derzeit in der Führerscheinstelle noch nicht möglich. Bitte legen Sie ausschließlich ein analoges biometrisches Lichtbild vor!
Die anfallende Gebühr in Höhe von 16,90 Euro nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist direkt online zu bezahlen.
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Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
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- Straße: Kalkofenstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 53340 Ort: Meckenheim
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
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- Straße: Kaiser-Wilhelm-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 53721 Ort: Siegburg
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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