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Elektronische Wohnsitzanmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Bürgerbüro der Gemeinde Alfter anmelden.

Alternativ zur elektronischen Wohnsitzanmeldung besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung im Rathaus der Gemeinde Alfter zu den Sprechzeiten des Bürgerbüros.

Beschreibung

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sowohl bei der elektronischen als auch bei der persönlichen Ummeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter müssen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungs-/ Hauseigentümers oder einen Nachweis, dass Sie Eigentümer der Wohnung sind vorlegen. Des Weiteren müssen Sie sich in beiden Fällen mittels Ihres Ausweis identifizieren können.

Sachgebiet Bürgerdienste

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der Wohnsitzanmeldung

Personen unter 16 Jahren sind von der Person anzumelden, in deren Wohnung sie einziehen. Sofern jemand unter 18 Jahren in Ihrer bisherigen Wohnung wohnhaft ist, werden Sie im Verlauf der elektronischen Ummeldung gefragt, ob die Person mit Ihnen in die neue Wohnung ziehen wird.

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzummeldung bestehen die folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie ziehen Ihren Hauptwohnsitz entweder innerhalb der Gemeinde Alfter um oder Sie ziehen aus einer der hier aufgeführten Kommunen in die Gemeinde Alfter zu. Zudem ist die Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland sowie die Anmeldung einer Nebenwohnung ist nicht elektronisch möglich und erfordert Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro.
  2. Sie müssen volljährig sein.
  3. Sie besitzen einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweis-Funktion.
  4. Die PIN des Personalausweises ist Ihnen bekannt.
  5. Sie sind im Besitz eines NFC-fähigen Smartphones (trifft auf alle modernen Handys zu) und haben die aktuelle Version der Ausweis-App 2 installiert.
  6. Sie besitzen ein Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion (höchstes Vertrauensniveau). In der Regel handelt es sich hierbei um ein BundID-Konto, falls vorhanden, können Sie aber auch ein Länderkonto zur Anmeldung nutzen (BY, HH, M-V, R-P, SN-A, S-H, TH).
  7. Sofern Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind, in die Sie zuziehen, müssen Sie die von Ihrem Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Es ist möglich die Wohnungsgeberbestätigung im Verlauf des Antrags zu fotografieren/ aus vorhandenen Bildern auszuwählen und hochzuladen.

Für die persönliche Anmeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter bestehen die folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie sind mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in die Gemeinde Alfter umgezogen.
  2. Sofern Sie nicht Eigentümer der Wohnung sind, in die Sie zuziehen, müssen Sie die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung im Bürgerbüro vorlegen.

Ablauf der elektronischen Wohnsitzummeldung:

  1. Nehmen Sie ein Gerät, das NFC-fähig ist (in der Regel ihr Smartphone), klicken Sie auf die Verlinkung zur Startseite der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) und drücken Sie dort auf den blauen Button "Jetzt starten".
  2. Es wird abgefragt, welches Nutzerkonto (BundID oder eines der bestehenden Länder-Konten) Sie nutzen möchten und die Identifizierung mittels des Online-Ausweises und der PIN wird vorgenommen.
  3. Anzeige des kleinen vorausgefüllten Meldescheins, also Ihrer persönlichen Daten (Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, etc.)
    1. Sie müssen die Angaben überprüfen und bestätigen. Sollten die Daten nicht korrekt sein, kann der Antrag an dieser Stelle nicht online fortgesetzt werden und Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter ist erforderlich.
    2. Sofern Sie verheiratet sind/ Kinder haben, und Ihr Partner und/ oder Ihre Kinder an der gleichen Adresse gemeldet sind, wird abgefragt, ob diese auch umgemeldet werden sollen (optionale Angabe).
  4. Abfrage, ob man der Weitergabe der Meldedaten an verschiedene Institutionen (öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften; Mandatsträger, Presse oder Rundfunk für Alters- oder Ehejubiläen; Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen; Adressbuchverlage) widersprechen möchte. Es wird Ihnen initial die Übersicht Ihrer bisher ausgewählten Widersprüche angezeigt.
  5. Adressangabe der neuen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung. Bei Eingabe des Straßennamens erhalten Sie automatisch Vorschläge, Sie müssen nur noch Ihre Hausnummer nachtragen. Ggf. können noch Angaben zum Stockwerk/ Wohnungsnummer gemacht werden.
  6. Angabe des Einzugsdatums mittels einer Auswahl über einen Kalender. Bei Abweichung des Auszugsdatums aus der vorherigen Wohnung, muss das Auszugsdatum aus der alten Wohnung angegeben werden.
  7. Es müssen Angaben zum Wohnungsgeber gemacht werden, falls man nicht der Eigentümer der Wohnung/ Hauses ist. Die Wohnungsgeberbestätigung kann direkt hochgeladen werden, entweder mittels Dateiauswahl oder als neues Foto.
  8. Abschließende Kontrolle der gemachten Angaben und Absenden der Wohnsitzummeldung.
  9. Zusendung des Adressaufklebers erfolgt nach der Überprüfung im Bürgerbüro i. d. R. binnen zwei Wochen. Zudem müssen Sie in Ihrem BundID-Konto Ihre hinterlegte Adresse des Personalausweises aktualisieren. Sie sind zum Aufbringen des Adressaufklebers sowie zur Adressaktualisierung verpflichtet, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Ablauf der persönlichen Wohnsitzummeldung:

  1. Sie erscheinen persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
  2. Sie müssen Ihre Ausweis-Dokumente sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
  3. Auf Ihrem Ausweis-Dokument wird dann der Adressaufkleber aufgebracht und Sie erhalten eine Meldebestätigung.

Sowohl die elektronische Wohnsitzanmeldung als auch die persönliche Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter sind kostenlos.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen