Anmeldung als Wahlhelferin/ Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2025
Kurzbeschreibung
Wenn Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2025, für die Stichwahl der Kommunalwahl, sowie für weitere, zukünftige Wahlen freiwillig melden möchten, können Sie dies im verlinkten Online-Antrag tun.
Der Termin für die Kommunalwahlen wurde auf den 14.September 2025 festgelegt. Etwaige notwendige Stichwahlen der Kommunalwahl werden am 28.September 2025 durchgeführt.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").
Jeder Urnenwahlvorstand besteht aus 8 Personen, davon je einem/einer Wahlvorsteher/in, einem/einer stellvertretenden Wahlvorsteher/in, einem/einer Schriftführer/in, einem/einer stellvertretenden Schriftführer/in und vier Beisitzern. Jeder Briefwahlvorstand besteht aus 6 Personen, davon je einem/einer Wahlvorsteher/in, einem/einer stellvertretenden Wahlvorsteher/in, einem/einer Schriftführer/in, einem/einer stellvertretenden Schriftführer/in und zwei Beisitzern. Insgesamt sind 16 Urnenwahlvorstände und zusätzlich 8 Briefwahlvorstände zu besetzen.
Sachgebiet Bürgerdienste der Gemeinde Alfter/ Innenministerium des Landes NRW
Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -119 oder -122 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums NRW.
Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.
Die Voraussetzungen, die Sie für die Mitwirkung als Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2025 und der möglichen Stichwahl 2025 mitbringen müssen, sind:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
- 16 Jahre (Mindesalter zum Wahltag)
Zudem müssen Sie das Amt des Wahlhelfers unparteiisch ausüben und eine Verhüllung des Gesichts ist während der Tätigkeit untersagt.
Zunächst müssen Sie bestimmen, ob Sie zukünftig generell als Wahlhelfer zur Verfügung stehen, oder nur für die Kommunalwahl am 14.09.2025 oder auch für die mögliche kommunale Stichwahl am 28.09.2025. Bei Ihrer Zustimmung zum generellen Einsatz erfolgt automatisch zu jeder Wahl/ Abstimmung eine Einberufung zum Wahldienst, bis Sie mitteilen, dass Sie nicht mehr eingesetzt werden möchten.
Dann müssen Sie Ihre Kontaktdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, sowie ggf. Telefonnummern) angeben.
Des Weiteren können Sie Wünsche zum Einsatzort als Wahlhelfer angeben (wie bisher/ nur in meinem eigenen Wahllokal/ nur in folgendem Ortsteil/ beliebig). Zum Abschluss können Sie noch Angaben zu Ihren bisherigen Erfahrungen als Wahlhelfer machen, sofern bei Ihnen Erfahrungen vorhanden sind.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Angaben gemacht haben, werden Sie durch die Gemeinde Alfter als Wahlhelfer bestellt.
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Angaben gemacht haben, werden Sie vom Wahlamt der Gemeinde Alfter in einen Wahlvorstand berufen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachgebiet Sicherheit und Ordnung
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- Am Rathaus 7
- 53347 Alfter
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Fachgebietsleiter
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Telefon: 0228 6484-101
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E-Mail: bilal.bodabouz@alfter.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 0228 6484-122
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E-Mail: britta.ewert@alfter.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 0228 6484-119
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E-Mail: monika.klemm@alfter.de
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Position: Sachgebietsleiter
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Telefon: 0228 6484-120
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E-Mail: juergen.thoene@alfter.de