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Anmeldung als Wahlhelferin/ Wahlhelfer für die Europawahl 2024

Kurzbeschreibung

Wenn Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Europawahl 2024 (sowie für weitere Wahlen) freiwillig melden möchten, können Sie dies im verlinkten Online-Antrag tun.

Beschreibung

Die Gemeinde Alfter legt großen Wert auf freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, da bei zurückliegenden Wahlen sehr gute Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement gemacht wurden. Die Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie "hautnah" zu erleben, in dem sie sich als Wahlhelfer beteiligen.

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Für Ihre Mitwirkung als Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

Sachgebiet Bürgerdienste der Gemeinde Alfter/ Bundesministerium des Innern

Für Fragen steht Ihnen das Wahlteam unter den Telefonnummern 0228/6484-101, -120, -246 oder -117 sowie per Mail an wahlhelfer@alfter.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer werden auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern sowie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin bereitgestellt.

Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

Die Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen, sind:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Sie müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein

Zudem müssen Sie das Amt des Wahlhelfers unparteiisch ausüben und eine Verhüllung des Gesichts ist während der Tätigkeit untersagt.

Zunächst müssen Sie zustimmen, dass Sie in Zukunft generell für Wahlen, Bürgerentscheide, Volksentscheide zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall erfolgt automatisch zu jeder Wahl/ Abstimmung eine Einberufung zum Wahldienst, bis Sie mitteilen, dass Sie nicht mehr eingeteilt werden möchten.

Dann müssen Sie Ihre Kontaktdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, sowie ggf. Telefonnummern) angeben.

Des Weiteren können Sie Wünsche zum Einsatzort als Wahlhelfer angeben (wie bisher/ nur in meinem eigenen Wahllokal/ nur in folgendem Ortsteil/ beliebig). Zum Abschluss können Sie noch Angaben zu Ihren bisherigen Erfahrungen als Wahlhelfer machen, sofern bei Ihnen Erfahrungen vorhanden sind.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Angaben gemacht haben, werden Sie durch die Gemeinde Alfter als Wahlhelfer bestellt.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Angaben gemacht haben, werden Sie vom Wahlamt der Gemeinde Alfter in den Wahlvorstand berufen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen