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Rundfunkgebühren (Beitragsservice)

Kurzbeschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Beschreibung

Beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten können Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Institution sowie als Einrichtung des Gemeinwohls viele Formulare online übermitteln.

Formulare für Bürgerinnen und Bürger:

Änderung zum Beitragskonto: Änderung der Adresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise oder des Namens

Anmeldung der Wohnung: Erstmalige Anmeldung zum Rundfunkbeitrag

Anmeldung einer weiteren Wohnung: Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig

Befreiung oder Ermäßigung beantragen: Nur für anspruchsberechtigte Personen

Wegfall von Voraussetzungen: Vorzeitiger Wegfall von Voraussetzungen für Befreiungen oder Ermäßigungen

Nebenwohnung befreien

Wohnung abmelden: Abmeldung vom Beitrag beim Umzug in eine Wohnung, in der bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird

Abmeldung für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung: Bei dauerhafter oder vollstationärer Behandlung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung

Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden: Nur wenn Haupt- und Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet sind.

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.

Anfrage zur Auskunft der gespeicherter Daten: Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Bürgers beim Beitragsservice verarbeitet werden?

Ratenzahlung beantragen: Wenn Sie mit der Zahlung der Rundfunkbeiträge im Rückstand sind.

Kontaktformular: Für weitere Fragen können Sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.

 

Formulare für Unternehmen und Institutionen:

Service-Portal für Unternehmen: Beitragskonto und Zahlungsaufforderungen einsehbar; Änderungen von Adressdaten, Beschäftigten und Zahlungsmodalitäten möglich.

Unternehmen oder Institutionen neu anmelden

Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar)

Anmeldung weiterer Betriebsstätten (nur als PDF verfügbar)

Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern

Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern (nur als PDF verfügbar)

Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar)

Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (nur als PDF verfügbar)

Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar)

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.

Ratenzahlung beantragen: Wenn Sie mit der Zahlung der Rundfunkbeiträge im Rückstand sind.

Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.

 

Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz):

Service-Portal für Unternehmen: Sie können Ihr Beitragskonto einsehen und eine Veränderung von Adressdaten oder Zahlungsmodalitäten vornehmen.

Einrichtungen neu anmelden (nur als PDF verfügbar)

Beiblatt Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar)

Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern (nur als PDF verfügbar)

Anzahl der Zimmer ändern (nur als PDF verfügbar)

Weitere Betriebsstätten anmelden (nur als PDF verfügbar)

Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar)

Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar)

Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar)

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen.

Ratenzahlung beantragen: Wenn Sie mit der Zahlung der Rundfunkbeiträge im Rückstand sind.

Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.

§ 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§ 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§ 7 Abs. 2 RBStV i. V. m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Mit Klick auf diese Zeile wird der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag automatisch heruntergeladen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder MIeterin genannt sind.

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Wichtige Hinweise zu aktuellen Themen finden Sie auf der Seite des Rundfunkbeitrags.

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Die Beanspruchung aller Dienstleistungen des Beitragsservice (Anmeldung, Befreiung, Veränderung, etc.) ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Kosten-Übersicht zum Rundfunkbeitrag:

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitragszahler den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungsaufforderung gestellt wurde.

Der Zahlungsrhythmus kann wie folgt gewählt werden:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro.

Zuständige Einrichtungen