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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kurzbeschreibung

Bei dieser Leistung können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW den Antrag auf die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen. Der Antrag wird dann an die Gemeinde Alfter weitergeleitet.

Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

1. der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
2. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
3. der Erteilung öffentlicher Aufträge.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten der steuerpflichtigen Person. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens der antragstellenden Person in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt derjenigen oder demjenigen überlassen, die oder der die von der steuerpflichtigen Person begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

§ 57 Abs. 3 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4

Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument für die persönliche Antragsstellung

Fachgebiet Finanzbuchhaltung

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zwei bis drei Arbeitstage

Die Zusendung erfolgt per Post. Es ist keine Abholung oder ein Versand per Mail möglich.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn keine offenen Forderungen und keine Amtshilfeersuchen gegenüber der Gemeinde Alfter bestehen. Der Antrag kann von jedem unter Vorlage eines gültigen Personalausweises gestellt werden. Für im Bürgerbüro der Gemeinde Alfter gespeicherte Personen und Firmen kann die Vorlage im Einzelfall entfallen.

Um den Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW einreichen zu können, müssen Sie angemeldet sein. Es existieren 3 Anmeldeoptionen:

  1. Anmeldung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises mittels der AusweisApp 2
  2. Anmeldung mit Ihrem Nutzerkonto eines anderen Bundeslandes oder dem Nutzerkonto.Bund
  3. Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis.

Die Kosten für die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung belaufen sich auf 15 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen