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Rhein-Sieg-Kreis: Belehrung für das Lebensmittelpersonal
Kurzbeschreibung
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Umgang mit Lebensmitteln findet online und nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Tätigkeit im Rhein-Sieg-Kreis statt. Im Einzelfall kann die Belehrung auch schriftlich erfolgen. Sie können folgende Dienstleistungen online in Anspruch nehmen:
- Gebührenpflichtige Erstbelehrung (Die Gebühr ist direkt online zu bezahlen)
- Antrag auf gebührenfreie Belehrung
- Antrag auf Ausstellung eines Duplikats der Erstbelehrung (Die Gebühr ist direkt online zu bezahlen)
- Sammelmeldung für Schulen/ Betriebe
- Belehrungsfilm (für die Online-Belehrung) (nur für Personen, die über Schule/ Betrieb online angemeldet wurden)
Sie können eine schriftliche Belehrung per E-Mail beantragen.
- Ausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Dolmetscherin/ Dolmetscher in Ihrer Sprache
- bei Minderjährigen: Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder schriftliche Einwilligung auf einem Vordruck
Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Informationen zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen
Datenschutzhinweise des Gesundheitsamtes
Belehrung Infektionsschutz Deutsch
Belehrung Infektionsschutz Arabisch
Belehrung Infektionsschutz Chinesisch
Belehrung Infektionsschutz Englisch
Belehrung Infektionsschutz Französisch
Belehrung Infektionsschutz Italienisch
Belehrung Infektionsschutz Polnisch
Belehrung Infektionsschutz Russisch
Werden die Gebühren von Ihrem Arbeitgeber oder einer Einrichtung übernommen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich, diese finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises. Sie muss bei Ihrem Online-Antrag auf gebührenfreie Erstbelehrung hochgeladen werden.
Zur Durchführung der verschiedenen Online-Leistungen benötigen Sie ein BundID-Konto. Eine Anmeldung mittels Benutzername und Passwort ist ausreichend.
Belehrung und Bescheinigung: 20,00 Euro
Duplikat: 5,00 Euro (bei Zusendung kommen die Portokosten hinzu).
Die für die Online-Belehrung anfallende Gebühr können Sie mit Giropay, PayPal oder Kreditkarte bezahlen.
giropay
Klassische Kreditkarte
Paypal
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Gesundheitsamt
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-535 - Fax:
02241 132179 - E-Mail:
gesundheitsamt@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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