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Rhein-Sieg-Kreis: Fahrzeugzulassung über das Online-Portal "i-Kfz"

Kurzbeschreibung

Sie können über das Online-Portal i-Kfz des Rhein-Sieg-Kreises viele Anträge rund um die Zulassung, Änderung sowie Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs stellen.

Beschreibung

Sie können die folgenden Anträge für Ihr Fahrzeug online beantragen:

  • Antrag auf Zulassung/ Änderung:
    • Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen oder gebrauchten Fahrzeugs
    • Antrag auf Tageszulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit anschließender Außerbetriebsetzung am Tagesende)
    • Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
    • Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
    • Antrag auf Adressänderung (Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines aktuell zugelassenen Fahrzeugs

Neuzulassung:

  1. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung
  3. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer) 
  4. SEPA-Mandat (bisher Einzugsermächtigung) 
  5. Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original) 
  6. bei Firmen
    1. Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
    2. juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
  7. bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
  8. bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  9. bei minderjährigen Halterinnen und Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.

Bei anderen Fahrzeugen:
Einzelgenehmigung für das Fahrzeug in Form eines:

  1. Gutachten nach § 21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder
  2. Gutachten nach § 13 EG-FGV eines technischen Dienstes zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
  3. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer) 
  4. SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung) 
  5. Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original) 
  6. bei Firmen
    1. Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
    2. juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
  7. bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
  8. bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
  9. bei minderjährigen Halterinnen und Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.

Ummeldung:

  1. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II  
  2. Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I  
  3. Kennzeichenschilder, sofern eine Änderung der Erkennungsnummer gewünscht wird  
  4. Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist  
  5. zusätzlich bei Fahrzeugen, die der Pflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll und das Prüfbuch  
  6. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)  
  7. SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung)  
  8. Personalausweis oder Pass  der Halterin/des Halters (Original)  
  9. bei Firmen -
    1. Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
    2. juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
  10. ei Vereinen – Auszug aus dem Vereinsregister  
  11. bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person  
  12. bei minderjährigen Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.

Außerbetriebsetzung:

  1. Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  2. Kennzeichenschild(er)

Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt

Bei den Anträgen auf Zulassung/ Änderung eines Fahrzeugs ist ein Antrag Namensänderung nicht möglich. Des Weiteren können zulassungsfreie Fahrzeuge nicht über das Portal zugelassen werden und auch Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können nicht über i-KfZ zugelassen werden.

Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de
  • Um die Leistungen online nutzen zu können, ist die Anmeldung mittels der BundID erforderlich.
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
  • Damit ein Online-Antrag gestellt werden kann, dürfen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Zahlungsvorgänge in Kfz-Zulassungsstellen bestehen.

Für einen Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss zusätzlich die folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Das Kennzeichen selbst und die auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.
    Wichtig: Sobald auf den Kennzeichen bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden

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