Rhein-Sieg-Kreis: Fahrzeugzulassung über das Online-Portal "i-Kfz"
Kurzbeschreibung
Sie können über das Online-Portal i-Kfz des Rhein-Sieg-Kreises viele Anträge rund um die Zulassung, Änderung sowie Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs stellen.
Beschreibung
Sie können die folgenden Anträge für Ihr Fahrzeug online beantragen:
- Antrag auf Zulassung/ Änderung:
- Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen oder gebrauchten Fahrzeugs
 - Antrag auf Tageszulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit anschließender Außerbetriebsetzung am Tagesende)
 - Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
 - Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
 - Antrag auf Adressänderung (Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb desselben Zulassungsbezirks, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert)
 
 - Antrag auf Außerbetriebsetzung eines aktuell zugelassenen Fahrzeugs
 
Erst-/ Neuzulassung eines Fahrzeugs:
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Wiederzulassung eines Fahrzeugs:
§ 16 Abs. 2 S. 1 V 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 29 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 33 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs:
§ 16 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Neuzulassung:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original oder als Zweitschrift des Herstellers
 - Zulassungsbescheinigung Teil II bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung
 - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
 - SEPA-Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
 - Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original)
 - bei Firmen
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
 - juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
 
 - bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
 - bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
 - bei minderjährigen Halterinnen und Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.
 
Bei anderen Fahrzeugen:
Einzelgenehmigung für das Fahrzeug in Form eines:
- Gutachten nach § 21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder
 - Gutachten nach § 13 EG-FGV eines technischen Dienstes zur Erlangung einer Einzelgenehmigung
 - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
 - SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
 - Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original)
 - bei Firmen
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
 - juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
 
 - bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
 - bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
 - bei minderjährigen Halterinnen und Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.
 
Ummeldung:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
 - Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
 - Kennzeichenschilder, sofern eine Änderung der Erkennungsnummer gewünscht wird
 - Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist ein gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung vorzulegen, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aus dem Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist
 - zusätzlich bei Fahrzeugen, die der Pflicht zur Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll und das Prüfbuch
 - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. vom Versicherer)
 - SEPA- Mandat (bisher Einzugsermächtigung)
 - Personalausweis oder Pass der Halterin/des Halters (Original)
 - bei Firmen -
- Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
 - juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Personalausweis der/des Vertretungsberechtigten
 
 - ei Vereinen – Auszug aus dem Vereinsregister
 - bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
 - bei minderjährigen Haltern – schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigter.
 
Außerbetriebsetzung:
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
 - Kennzeichenschild(er)
 
Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt
Bei den Anträgen auf Zulassung/ Änderung eines Fahrzeugs ist ein Antrag Namensänderung nicht möglich. Des Weiteren können zulassungsfreie Fahrzeuge nicht über das Portal zugelassen werden und auch Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können nicht über i-KfZ zugelassen werden.
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.ausweisapp.bund.de
 - Um die Leistungen online nutzen zu können, ist die Anmeldung mittels der BundID erforderlich.
 - Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
 - Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
 - Damit ein Online-Antrag gestellt werden kann, dürfen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Zahlungsvorgänge in Kfz-Zulassungsstellen bestehen.
 
Für einen Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss zusätzlich die folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Das Kennzeichen selbst und die auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.
Wichtig: Sobald auf den Kennzeichen bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden
 
Kreditkarte
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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                                            Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
                                            
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- Kalkofenstraße 2
 - 53340 Meckenheim
 
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de 
 - Telefon:
 
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                                            Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
                                            
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
 - 53721 Siegburg
 
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- Telefon:
02241 13-3939 - Fax:
02241 132-179 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de 
 - Telefon:
 
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