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Hundeangelegenheiten

Kurzbeschreibung

Sie können bei der Gemeinde Alfter Ihren Hund anmelden, einen Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen stellen. Des Weiteren können Sie Ihren Hund abmelden oder den Verlust Ihrer Hundesteuermarke melden.

Beschreibung

Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

Bei großen Hunden:

  • Sachkunde
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung

Die Nachweise können beim Online-Formular direkt hochladen.

Bitte beachten Sie: Sie müssen auch die Zuverlässigkeit zur Haltung von Hunden besitzen. Sollte das Ordnungsamt der Gemeinde Alfter Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters haben, kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit angeordnet werden.

Fachgebiet Sicherheit und Ordnung (1.3)

Zum Anmelden des Hundes sind Sie nur berechtigt, falls Sie Halter des Hundes sind.

Große Hunde (§11 LHundG NRW)
Ein Hund wird als großer Hund definiert, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber dem Ordnungsamt der Gemeinde Alfter nachweist.

 

Gefährliche Hunde sind solche Hunde,

  1. die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
  2. die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erweisesn haben;
  3. die in gefahrandrohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
  4. die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Für gefährliche Hunde muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesatzung der Gemeinde Alfter sind insbesondere Hunde der Rassen:

  1. Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. Alano
  6. American Bulldog
  7. Bullmastiff
  8. Mastiff
  9. Mastino Espanol
  10. Mastino Napoletano
  11. Fila Brasileiro
  12. Dogo Argentino
  13. Rottweiler
  14. Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der hier genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

 

Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

Falls bei Ihrem Hund eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist (§ 3 LHundG NRW) oder Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) ist eine Haltungserlaubnis zu beantragen, die zusätzlich zu dieser Anmeldung erfolgen muss. Sie können den Antrag auf Haltungserlaubnis ebenfalls online ausfüllen und einreichen. Eine detaillierte Auflistung der Hunde finden Sie unter "Hinweise und Besonderheiten".

Wenn Sie einen Hund anmelden möchten, auf den einen der beiden obigen Paragraphen zutrifft, müssen Sie volljährig sein.

Für die Anzeige eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.

Für die Haltungserlaubnis fällt eine Gebühr je nach Sachverhalt zwischen 30 Euro und 100 Euro an.

Eine Ersatz-Hundesteuermarke kostet 5,00 Euro.

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