Rhein-Sieg-Kreis: Reitkennzeichen, Jahresaufkleber und Verlustanzeige
Kurzbeschreibung
Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.
Beschreibung
Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminvereinbarung unter den auf der Seite des Kreises genannten Kontaktdaten.
Folgende Neuerungen/ Änderungen können Sie online vornehmen:
- Neuantrag Reitkennzeichen: Beantragung eines Reitkennzeichens mit aktuellem Jahresaufkleber
- Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen: Beantragung eines (Ersatz-)Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber
- Antrag Jahresaufkleber: Beantragung von Jahresaufklebern (bei bereits vorhandenen Reitkennzeichen)
- Veränderungsanzeige: Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens (siehe bei Fristen)
Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.
Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises
Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - sendet der Rhein-Sieg-Kreis zum Jahresanfang automatisch zu. Sollten Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1.November des Vorjahres erfolgen.
Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheids vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Reiten finden Sie auf der Seite "Reiten im Rhein-Sieg-Kreis".
Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach erhältlich.
Reitabgabe: Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt. Sie betrug im Jahr 2023 je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.
Beim persönlichen Besuch im Kreishaus Siegburg wird um Anmeldung im Infostand im Foyer des Kreishauses gebeten.
Reitkennzeichen:
Für den Neuantrag auf ein unbefristetes Reitkennzeichen mit einem aktuellen Jahresaufkleber für private Zwecke wird eine Gebühr in Höhe von 41,80 Euro erhoben.
Bei gewerblichen Zwecken beträgt die Gebühr für ein unbefristetes Reitkennzeichen mit aktuellem Jahresaufkleber 91,80 Euro.
Wer bei Verlust ein Ersatzkennzeichen benötigt, kann dieses (ohne den Jahresaufkleber) für eine Gebühr in Höhe von 10,90 Euro beantragen.
Jahresaufkleber (gültig für ein Kalenderjahr):
Für die Beantragung eiens neuen Jahresaufklebers (bei bereits vorhandenem Reitkennzeichen) wird bei einer privaten Nutzung eine Gebühr in Höhe von 30,90 Euro erhoben.
Bei gewerblichen Zwecken beträgt die Gebühr für den neuen Jahresaufkleber 80,90 Euro.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Rhein-Sieg-Kreis: Amt für Umwelt- und Naturschutz
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- Kaiser-Wilhelm-Platz 1
- 53721 Siegburg
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- Telefon:
02241 133-018 - Fax:
02241 132179 - E-Mail:
kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
- Telefon:
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