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Sterbeurkunde

Kurzbeschreibung

Im Todesfall können Sie als Angehörige der verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

Beschreibung

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde Alfter angezeigt werden, wenn der Tod auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter eintrat. Die Sterbeurkunde können Sie online beantragen.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister der Gemeinde Alfter beurkundet wurde.

Mögliche Urkundenarten sind:

  • DIN A4
  • Stammbuchformat
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Register
  • internationale Urkunden

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

Bei der Online-Antragsstellung halten Sie bitte die Daten zur verstorbenen Person bereit. Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde müssen Sie online im Anschluss an die Versendung des Antrags bezahlen.

Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie je nach Beziehung zur verstorbenen Person folgende Unterlagen mitbringen:

  • für nahe Verwandte
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass

Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte Ihnen eine Sterbeurkunde der verstorbenen Person auszufertigen.
  • Das Schreiben sollte
    • Ihren Namen und Vornamen,
    • Ihre Meldeanschrift,
    • Namen und Vornamen sowie Geburtsdatum und Sterbedatum der verstorbenen Person,
    • weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse

beinhalten. Zudem müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.

Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.

Zusätzliche Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt der Gemeinde Alfter angezeigt werden, wenn er in der Gemeinde Alfter verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen, mit einer Bestattung verbundenen, Aufgaben wahr.

Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Kinder- oder Eltengeldrecht
  • Kriegsopferfürsorge

Bitte beachten Sie, dass das Sterberegister nach 30 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis.

Für Todesfälle, die den Zeitraum vor dem 1.August 1969 betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn, da diese die Register der vorher existierenden Kommunen auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde Alfter übernommen hat.

Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also den Tod beurkundet haben.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • Die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • Die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen.

Online-Antragstellung:

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Die Sterbeurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.

Persönliche Antragsstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter nach telefonischer Terminvereinbarung auf.
  • Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Die Sterbeurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt.

Schriftliche Antragsstellung:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde der verstorbenen Person auszufertigen.
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht.

Die Gebühren betragen 10 Euro für die erste Urkunde. Für jede weitere Urkunde dieser Art fallen jeweils 5 Euro an.

Bei der Online-Antragsstellung muss die Gebühr online nach dem Ausfüllen des Antrags bezahlt werden.

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